Eric Stehr (Die Linke) kämpft gegen Presse- und Kunstfreiheit und hat seine Wahl in den Landtag bereits verloren gegeben?
Wenn man ein kritisches Medium betreibt, das die politischen Zustände im Land unter die Lupe nimmt, steht man immer mal unter Beschuss. Auch Eric Stehr (Die Linke), der gerade für den Landtag in Sachsen-Anhalt kandidiert, hat Geschütze auffahren lassen.
So beauftragte er den Düsseldorfer Anwalt Dr. Jasper Prigge, um gegen zwei Veröffentlichungen auf buergerstimme.net vorzugehen. Zumindest behauptet Anwalt Prigge, Eric Stehr zu vertreten. Eine Bevollmächtigung wurde mit seinem Schreiben vom 10.08.2026 nicht übermittelt.
Ich habe in meinem Leben schon das eine oder andere juristische Scharmützel durch und schaue deswegen immer etwas genauer hin. Ein Anwalt, der behauptet – sorry: anwaltlich versichert –, jemanden zu vertreten, aber keine Vollmacht übermittelt, arbeitet meiner Meinung nach handwerklich sehr schlecht. Er gibt für die Unterlassungserklärung, die ich gegenüber Eric Stehr abgeben soll, die Anschrift der Kanzlei an. Mir stellt sich die Frage, ob Eric Stehr seinen Wohnsitz nach Düsseldorf verlegt hat. Zwinkersmily!
Eric Stehr (Die Linke) kämpft gegen die Presse- und Kunstfreiheit
Der Vorwurf, den Anwalt Prigge macht, sind angebliche Deepfakes in zwei Artikeln auf buergerstimme.net. An den Texten hat Eric Stehr demnach nichts auszusetzen. Es sind die „Bildnisse“, die ihm missfallen. Zum einen das Bild im Artikel „Heiße Schlacht an den Laternenpfählen – Entscheidet wirklich das Wahlplakat?“ und zum anderen im Artikel „Rollstuhlfahrer sind auch Nazis – meinen Eric Stehr (Die Linke) und Andreas Heidrich (Wir Wißenfelser)?“. Als Deepfake würde ich diese nicht bezeichnen, sondern als Satire und Kunst. Anwalt Prigge schreibt: „Er (Eric Stehr) saß aber weder mit einer Schüppe im Sandkasten, noch stand er hinter zwei Rollstuhlfahrern in NS-Optik.“Hält Eric Stehr die Bürger in seinem Wahlkreis für dumm?
Da Anwalt Prigge laut seinem Schreiben eingesteht, dass Eric Stehr weder im Sandkasten, noch hinter Rollstuhlfahrern in NS-Optik fotografiert wurde, stellt sich unweigerlich die Frage, ob Anwalt Prigge und sein Mandant (wenn es denn sein Mandant ist) die Bürger im Landkreis für so dumm hält, dass diese nicht erkennen könnten, dass es sich um Bildbearbeitungen handelt. Im Artikel mit den Rollstuhlfahrern ist zusätzlich der Video-Clip von und mit Eric Stehr eingebettet, bei dem jeder Leser feststellen kann, dass Rollstuhlfahrer in NS-Optik nicht dabei waren. Der unmittelbare Vergleich ist für jeden sofort möglich. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass es kaum einen Menschen da draußen gibt, der annimmt, dass sich Eric Stehr im Sandkasten auf diese Weise hat fotografieren lassen. Anwalt Prigge und Eric Stehr sehen das offenbar anders und meinen, dass es den Menschen und möglicherweise den potenziellen Wählern von Stehr am notwendigen Intellekt fehlt, dies zu erkennen, obwohl die Artikel ebenalls ganz klar satirisch ausgelegt sind. Für Prigge und Stehr liegt ein Rechtfertigungsgrund nach § 23 KUG nicht vor.Der Griff in die Mottenkiste
Anwalt Prigge argumentiert mit dem Recht am eigenen Bild und zitiert ein Urteil aus dem Jahr 1966. Ja, doch, so weit muss Prigge zurückgehen, um irgendwas zu finden. In dem benannten Urteil „BGH, GRUR 1966, 102 – Spielgefährtin I“ geht es um eine Frau, die Kontakt zu einem Politiker hatte, mit diesem fotografiert wurde und dieses Foto im damaligen Stern veröffentlicht wurde. Diese Frau betrachtete sich nicht als öffentliche Person und auch nicht als Person der Zeitgeschichte. Sie wollte unbekannt bleiben. Das Urteil fiel damals zu ihren Gunsten aus.Bei Eric Stehr dürfte der Fall offensichtlich anders gelagert sein. Er postet seit Jahren auf seinen Social-Media-Kanälen wie Facebook Informationen auch über sich und Fotos mit seinem Antlitz. Er hat sich in den Stadtrat der Stadt Weißenfels wählen lassen. Er organisiert Demos und tritt als Redner auf. Er gibt Video-Interviews und postet diese ebenfalls auf seinen Social-Media-Profilen. Er tritt zur Landtagswahl am 6.9.2026 an und postete erfreut, dass nun Großformat-Plakate zu sehen sind, auf denen er erkennbar ist. Stehr hat sich eigens eine eigene Homepage mit seinem Namen als Domain online stellen lassen. Er strebt demnach zweifelsfrei in die Öffentlichkeit und möchte unbedingt – anders lässt sich das nicht deuten – eine Person der Zeitgeschichte sein.
Kürzlich erschien ein Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung, in dem Stehr erklärte, dass es sogar Video-Deepfakes von ihm im Netz gebe. Vermutet wird demnach, dass russische Akteure dahinterstehen würden. Mir stellt sich die Frage, warum russische Akteure gegen eine Person wie Eric Stehr auf diese Weise agieren sollten, wenn Stehr keine öffentliche Person wäre. Wenn es tatsächlich „der Russe“ ist, muss sich Eric Stehr in den vergangenen Jahren eine wirklich große öffentliche Präsenz erarbeitet haben.
Hat Eric Stehr seine Wahl bereits verloren gegeben?
Anwalt Prigge beharrt darauf, dass Stehr ein Recht am eigenen Bild hätte, weil er angeblich keine öffentliche Person und auch keine Person der Zeitgeschichte – nicht einmal der kurzzeitigen Zeitgeschichte – wie die genannte Frau im Urteil von 1966 wäre oder sein will. Doch wenn dem so ist, warum ist Stehr online selber so aktiv? Warum stellt er sich zu Wahlen auf? Warum zeigt er in der Öffentlichkeit Gesicht? Warum will er in den Landtag gewählt werden, wenn er laut der anwaltlichen Argumentation eigentlich eine unbekannte Person sein will, die in der Öffentlichkeit nicht wiedererkannt werden soll? Die Argumentation halte ich nicht wirklich für schlüssig.Es sei denn, Eric Stehr hat seine Wahl in den Landtag bereits verloren gegeben oder er will gar nicht gewählt werden. Doch warum hatte er das seiner Partei „Die Linke“ nicht im Vorfeld mitgeteilt? Die Wahl-Plakate und Kampagnen für Eric Stehr kosten sicherlich einige tausend Euro, die demnach verbranntes Geld sind, wenn Stehr grundsätzlich gar nicht im Landtag sitzen will. Vielleicht bespricht das mal seine Partei mit ihm.
Die schwammige Unterlassungsverpflichtungserklärung
Anwalt Prigge verlangt bis zum 14.08.2026 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sein Vorschlag ist allerdings so schwammig formuliert, dass ich „für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung“ eine „Vertragsstrafe, deren Höhe von dem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmen“ ist, zu zahlen hätte. Eric Stehr soll sich demnach ausdenken können, was künftig eine Zuwiderhandlung darstellen würde und wie viel Geld er bezahlt haben möchte. Ganz wie es ihm beliebt, nach Lust und Laune, abhängig vom Wochentag oder wie gut er geschlafen hat.Der 20.000-Euro-Schadenersatzanspruch und die 1.372,78-Euro-Rechnung
Dr. Jasper Prigge hat in sein Schreiben nahtlos eine Rechnung integriert, die er bis zum 24.08.2026 bezahlt haben will. Er griff aus der Luft einen angeblichen Schadenersatzanspruch von 20.000 Euro und macht daraus inklusive Mehrwertsteuer (ja, der Staat hält auch da immer die Hand mit auf) eine Summe von 1.372,78 Euro. Spannend ist, dass er eine Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20 Euro geltend macht. Sein Schreiben wurde per E-Mail übermittelt. Die Post war also nicht involviert. Angerufen hat mich auch niemand. Aber hey, wenn es Geld zu verdienen gibt, scheint Anwalt Prigge nicht kleinlich zu sein.Die Übermittlung der Unterlassungsverpflichtungserklärung per E-Mail oder Fax reicht Anwalt Prigge allerdings nicht aus. Die möchte er unbedingt zusätzlich per Post zugestellt bekommen.
Wird Eric Stehr vor Gericht gehen?
Angesichts der Fakten lehne ich sowohl die Zahlung als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Ohne eine von Eric Stehr unterzeichnete Vertretungsvollmacht zweifle ich an, dass Anwalt Dr. Jasper Prigge die anwaltliche Vertretung überhaupt übernommen hat. Er ist somit erst einmal in der Pflicht, eine solche Vollmacht zu übermitteln.Darüber hinaus hat sein Mandant Eric Stehr (wenn Eric Stehr überhaupt sein Mandant ist) die Schadensminderungspflicht nicht beachtet, auf die explizit im Impressum hingewiesen wird. Bevor Eric Stehr einen Anwalt in die Spur schickt, hätte er selbst den Kontakt suchen müssen, um etwaige Sachverhalte zu klären. Demzufolge er seine Anwaltskosten selbst zu tragen.
Wenn Eric Stehr seinen Anwalt nun nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, muss er den Gang vor Gericht gehen, in der Hoffnung, dass das Gericht der Auffassung von Anwalt Prigge folgt und meint, dass Eric Stehr trotz seines ständigen öffentlichen Auftretens keine öffentliche Person und keine Person der Zeitgeschichte ist. Das dürfte meiner Meinung nach äußerst schwierig darzulegen sein.
Ist Eric Stehr ein antifaschistischer Antidemokrat?
Aus meiner Sicht reiht sich Eric Stehr, der immer gern etwas von Vielfalt, Toleranz usw. von sich gibt, in die Reihe jener ein, die Demokratie nicht verstanden haben und versuchen, kritische Medien mit solchen Kostenforderungen in die Knie zu zwingen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich (CDU), der Videoaufzeichnungen von Kreistagsausschusssitzungen untersagt, ohne diese sachlich und rechtlich sauber zu begründen. Die Auffassung des Landrates ist es, dass man als Bürger gegen solche willkürlichen Entscheidungen Klage einreichen kann. Erinnert sei auch an den von vielen geliebten Vorsitzenden des Weißenfelser Stadtrates Ekkart Günther (CDU), der gerichtlich gegen die Veröffentlichung einer Videoaufzeichnung einer Stadtratssitzung vorging, dann aber nicht den Mut hatte, zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Auch sein Anwalt glänzte durch Abwesenheit.Möglicherweise empfiehlt sich Eric Stehr durch sein Vorgehen gegen buergerstimme.net für einen baldigen Eintritt in die CDU. Bevor er in „Die Linke“ eintrat, war er Mitglied der Partei „Die Partei“. Die neue zukünftige politische Heimat könnte also auch die CDU sein. Antidemokratisch genug ist die CDU in jedem Fall.
Abwarten und Tee trinken
Ich warte ab, ob noch einmal etwas von Anwalt Prigge oder seinem Mandanten Eric Stehr kommt. Das Kostenrisiko trägt erst einmal Eric Stehr. Er muss Klage einreichen. Ich würde mir an seiner Stelle aber sehr überlegen, ob die Argumentation von Anwalt Jasper Prigge mit seinem LL.M. (Master of Laws – Meister der Gesetze) schlüssig genug ist und auch vor Gericht standhält. Eine Person, die stets und ständig die Öffentlichkeit sucht, politisch aktiv ist und in den Landtag gewählt werden will, kann wohl kaum darauf pochen, trotzdem unbekannt und nicht wiedererkennbar sein zu dürfen.Mir kommt in diesem Zusammenhang der Song von Danger Dan in den Sinn, der immer mal bei dem einen oder anderen Austausch auf Facebook gepostet wurde, wo man mich aus dem linken Spektrum und dem Kreis der Regierungshörigen als „Nazi“, „braunes Arschloch“, „Bordsteinkantenlecker“ und mit anderen „Nettigkeiten“ bezeichnet hat. In besagtem Song heißt es: „Zeig mich an und ich öffne einen Sekt. Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“
Erinnert sei auch an die Aussage des von vielen geliebten, noch amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU): „Kunst braucht Freiheit, nicht Zustimmung. Meinungsfreiheit zeigt sich nicht dort, wo alle einer Meinung sind, sondern dort, wo wir uns widersprechen können und trotzdem miteinander im Gespräch bleiben.“
Die Frage ist also, wie es um das Demokratieverständnis von Eric Stehr (Die Linke) bestellt ist. Geht er vor Gericht und zeigt dadurch, dass ihm Presse- und Kunstfreiheit ein Dorn im Auge sind? Oder lässt er es bewenden und sucht Wege, wie er seinen Anwalt für dessen Tätigwerden entlohnt? 1.372,78 Euro finde ich allerdings für diese „Leistung“ doch ziemlich teuer.
Nötigung und Erpressung durch Eric Stehr und seinen Anwalt Prigge?
Ich habe Anwalt Prigge aufgefordert, bis zum 17.08.2026, 12 Uhr eine unterschriebene Vertretungsvollmacht zu übermitteln. Ich gehe davon aus, dass ihm aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen Düsseldorf und Weißenfels keine solche Vollmacht vor liegt. Selbst wenn eine Vollmacht vorliegen würde, betrachte ich dieses Agieren als Nötigung (die sehr kurzen Fristen sowie die Drohung mit einem Gerichtsverfahren) und Erpressung (der Anwalt will Geld haben), denn es ist offensichtlich, dass Eric Stehr eine bekannte Person der Zeitgeschichte sein möchte. Ein Anwalt für Medienrecht sollte dies erkennen können. Gesetze sind keine Einbahnstraße.Rechtsanwaltskanzlei für linke Aktivisten?
Spannend sind die Darstellungen von Prigge auf seiner Homepage wie z.B.: „Meinungs- und Pressefreiheit setzen wir praktisch durch.“ Und weiter: „Kritik ist für eine Demokratie unverzichtbar, aber zunehmend wird mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen reagiert.“ Bei der Bürgerstimme scheint er eine Ausnahme machen zu wollen, bzw. positioniert er sich auf der Seite der Abmahner. Man muss eben flexibel sein, oder?Ebenfalls findet sich auf seiner Homepage sein Leitbild: „Eine demokratische, soziale und ökologische Gesellschaft. Mandatsanfragen, die nicht zu unseren Werten passen, lehnen wir konsequent ab. Ob Kameradschaft, AfD oder Querdenker – wir vertreten keine rechten Personen oder Organisationen.“
Da schließt sich der Kreis. Prigge wirft wie viele aus dem linken, regierungstreuen Spektrum pauschal eine sehr große Anzahl an Menschen in einen Topf und zeigt seine aktivistische Einstellung.
Und die Landtagswähler?
Die Wähler, die darüber entscheiden, wer sie im kommenden Landtag von Sachsen-Anhalt vertreten soll, dürfen darüber nachdenken, ob sie von einer Person vertreten werden wollen, die angeblich „unbekannt“ und „unsichtbar“ sein will. Eine Person, die gegen kritische Medien einen Anwalt losschickt, obwohl diese Person andererseits so viel Wert auf Toleranz, Vielfalt und Meinungsfreiheit legt. Eine Person, die meiner Auffassung nach Straftatbestände wie Nötigung und Erpressung erfüllt.Die Partei „Die Linke“ darf sich Gedanken darüber machen, wen sie für die Landtagswahl ins Rennen geschickt hat und ob sie solche demokratiefeindlichen Bestrebungen, gepaart mit meiner Meinung nach kriminellem Handeln, tolerieren will.
