Deutsch   English   Français   Español   Türkçe   Polski   Русский   Rumână   Українська   العربية
Home   Über BS   Kontakt

Bitte unterstützen Sie Die Bürgerstimme mit einer Spende HIER!



Desinformation aus dem Ministerpräsidentenamt: Sven Schulzes Lobpreisung des Vergabegesetzes entlarvt sich als leeres Versprechen


In einer kürzlich veröffentlichten Videobotschaft aus Leipzig wirbt Sven Schulze (CDU), der frischgewählte Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, für seine angeblichen Erfolge im Kampf gegen die Bürokratie.


"Entlastung braucht konkrete Maßnahmen und wir haben in Sachsen-Anhalt geliefert", prahlt er und verweist auf das "neue Vergabegesetz", das er noch als Wirtschaftsminister initiiert habe. Nun, als Regierungschef, wolle er diesen Weg fortsetzen. Klingt nach einem echten Durchbruch für das Handwerk und die Wirtschaft im Land – oder etwa nicht? Eine genauere Betrachtung enthüllt: Schulzes Aussagen sind bestenfalls übertrieben, schlimmstenfalls Desinformation. Denn ein Vergabegesetz auf Landesebene kann die bürokratischen Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts kaum merklich entschärfen. Hier wird mit halben Wahrheiten operiert, um den Eindruck von Fortschritt zu erwecken, während die Realität für Unternehmen weiterhin von übergeordneten Regelwerken dominiert wird.

Zunächst zur Faktenlage: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalts (TVergG LSA) wurde im November 2025 novelliert und soll tatsächlich Bürokratie abbauen – aber nur in einem eng begrenzten Rahmen. Die Reform zielt auf Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ab, also jene kleineren Vergaben, die nicht unter das strenge EU-Vergaberecht fallen. Hier wurden einige Erleichterungen geschaffen: Weniger Nachweispflichten für Bieter, mehr Ermessensspielraum für Vergabestellen und eine Befristung bis Ende 2028, um die Auswirkungen zu evaluieren. Freiberufliche Leistungen sind sogar ganz ausgenommen. Die Koalition aus CDU, SPD und FDP feiert das als "Signal für mehr Vertrauen in die Verwaltung" und Entlastung für den Mittelstand.

Doch genau hier liegt der Hund begraben. Das deutsche Vergaberecht ist hierarchisch strukturiert: Oberhalb der EU-Schwellenwerte – derzeit bei 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 5,538 Millionen Euro für Bauleistungen – gelten einheitlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die EU-Richtlinien, um Missbrauch und Diskriminierung zu verhindern. Diese Vorgaben sind detailliert und bürokratisch: Ausschreibungen müssen europaweit erfolgen, Eignungsprüfungen sind umfangreich, und Nachhaltigkeitskriterien oder Antikorruptionsmaßnahmen erfordern Stapel an Dokumenten. Länder wie Sachsen-Anhalt haben hier keinen nennenswerten Spielraum – sie müssen sich unterordnen.

Unterhalb der Schwellenwerte, im sogenannten Unterschwellenbereich, dürfen die Bundesländer eigene Regelungen treffen, basierend auf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Hier hat Sachsen-Anhalt tatsächlich angepasst: Die Reform reduziert bürokratische Hürden für kleinere Aufträge, etwa durch vereinfachte Verfahren und weniger Ausschlüsse bei formalen Fehlern. Aber selbst diese Änderungen sind begrenzt – das Gesetz gilt nur für landeseigene Vergaben und deckt nicht den Großteil der öffentlichen Aufträge ab, die oft bundes- oder EU-finanziert sind. Kritiker aus der Opposition und dem Handwerk, wie die Linke oder Teile der AfD, bemängeln, dass Abschnitte wie § 11 TVergG LSA weiterhin "bürokratische Bremsklötze" darstellen, etwa durch Tariftreuepflichten, die zusätzliche Kontrollen erfordern.

Statistiken unterstreichen die Grenzen: Laut der Vergabestatistik des Statistischen Bundesamts entfallen rund 90 Prozent der Vergaben auf kommunale und landeseigene Ebenen, doch ein signifikanter Anteil überschreitet die Schwellenwerte und unterliegt damit dem vollen bürokratischen Apparat. In Sachsen-Anhalt, wo die Wirtschaft stark von öffentlichen Investitionen in Infrastruktur und Handwerk abhängt, bedeutet das: Viele große Projekte – von Autobahnen bis zu EU-geförderten Energiewende-Maßnahmen – bleiben unverändert kompliziert. Schulzes "gelieferte Maßnahmen" wirken sich also nur auf einen Bruchteil aus, während die Kernprobleme durch Bundes- und EU-Recht zementiert sind.

Warum also diese Selbstdarstellung?

Schulzes Videobotschaft, getimt zur Handwerksmesse in Leipzig, riecht nach Wahlkampf. Als neuer Ministerpräsident, der erst seit Januar 2026 im Amt ist, muss er Erfolge präsentieren – auch wenn sie überschaubar sind. Die Opposition sieht darin eine Ablenkung von drängenderen Themen wie der wirtschaftlichen Stagnation im Land oder der anhaltenden Abwanderung. "Das ist keine echte Entbürokratisierung, sondern Kosmetik", kommentierte ein Sprecher der Linken kürzlich. Und tatsächlich: Während Schulze von "konkreten Maßnahmen" spricht, ignoriert er, dass echte Reformen auf Bundesebene oder in Brüssel ansetzen müssten – Bereiche, in denen seine CDU mitregiert.

Sven Schulzes Loblied auf das Vergabegesetz ist irreführend

Es suggeriert einen umfassenden Bürokratieabbau, der in Wahrheit marginal bleibt, da Landesgesetze die übergeordneten Regelungen nicht substanziell unterlaufen können. Solche Aussagen grenzen an Desinformation und untergraben das Vertrauen in die Politik. Statt mit Videos zu werben, sollte der Ministerpräsident echte Reformen auf höherer Ebene fordern – oder zugeben, dass seine "Lieferungen" eher ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt verdient mehr als leere Versprechen.

Verfasser: АИИ  |  08.02.2026

Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert


Weitere Artikel:

Der Regelmacher - Pappi Langstrumpf im Stadtrat

Wir leben in sehr interessanten Zeiten. Wir erleben, wie die Demokratie zunehmend ausgehöhlt wird – jedoch nicht von angeblich antidemokratischen Parteien, sondern von jenen, di... zum Artikel

Der Mediziner

Ein Mediziner mit seiner Auffassung und Beschreibung der Situation. ... zum Artikel

Zeitz steht auf! 08. April 2024 gemeinsamer Protest mit den Bauern

Video-Dokumentation der Montags-Demo in Zeitz... zum Artikel


der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube   Bürgerstimme auf Facebook

Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm


Shorts / Reels / Kurz-Clips   Impressum / Disclaimer