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Niemand hat die Absicht zu enteignen! - Die Ulbricht-Nummer 2.0 im Burgenlandkreis? - Wie das IKIG-Projekt Landwirte doch vor die Wahl „verkaufen oder verlieren“ stellen könnte


Während der Zweckverband IKIG fröhlich 121,5 Millionen Euro Steuergeld verbucht und von „wertschöpfungsstarken“ Robotern und Chemie-Unternehmen träumt, versichert man den betroffenen Eigentümern mit treuherziger Miene: Enteignung? Niemals! Doch genau in dem Moment, in dem AfD-Kreistagsmitglied Sven Jähnig am 30. März 2026 die entscheidende Frage stellt – was passiert, wenn die Grundstückspreise explodieren? –, wird die Antwort zur klassischen Politiker-Floskel. Die Parallele zur berühmten Ulbricht-Lüge von 1961 ist erschreckend passend.


Das Millionen-Projekt IKIG und die unangenehme Rechnung

Der Burgenlandkreis, Weißenfels, Lützen und Hohenmölsen wollen am Autobahnknoten A9/B91 ein gigantisches interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet aus dem Boden stampfen. Projektträger ist der Zweckverband IKIG. Der Kreistag hat am 30. März 2026 eine Informationsvorlage besprochen, die dem Kreis einen Anteil von 121,50 Millionen Euro am Gesamtbudget zuschreibt – ursprünglich waren sogar bis zu 277 Millionen im Gespräch. Der Bewilligungsbescheid lag bereits am 13. März 2026 vor. Geplant ist die Ansiedlung „wertschöpfungsstarker Unternehmen“, wobei man nebulös auf „aktuelle Entwicklungen in der chemischen Industrie“ und „humanoide Roboter“ verweist.

Bislang klingt das nach typischem Strukturwandel-Gequatsche. Doch dann wird es konkret – und teuer.

Die Frage, die keiner hören wollte

Sven Jähnig (AfD) stellte im Kreistag die einzig logische Frage: Hat man sich eigentlich schon mit den realen Ankaufspreisen der benötigten Flächen beschäftigt? Und was passiert, wenn die Eigentümer – gestärkt durch hohe Pachtpreise für PV- und Windkraftanlagen – deutlich mehr verlangen, als die gutachterlich ermittelten „guten Preise“ hergeben?

Jähnig rechnete vor: Allein der Grunderwerb könnte bei realistischen Marktpreisen 7,5 bis 98 Millionen Euro verschlingen – Geld, das dann für die eigentliche Erschließung und Infrastruktur fehlt. Und wenn die Verkäufer nicht mitspielen? Dann – so die Vorahnung – würde man vielleicht doch über „andere Möglichkeiten“ nachdenken. Sprich: Enteignung.

Die Antwort, die alles sagt – und nichts

Andre Zschuckelt antwortete im Auftrag des Landrats Götz Ulrich (CDU) mit der üblichen Mischung aus Verwaltungsdeutsch und Beschwichtigung:

> Preise würden „guterlachterlich“ ermittelt.
> Alles werde transparent und mit der Investitionsbank abgestimmt.
> Enteignung? „Es ist nicht unsere Absicht dort zu enteignen, wie das vielleicht auch bis 1989 der Fall war.“
> Wer nicht verkaufen wolle, dessen Entscheidung werde akzeptiert. Keine rechtlichen Sachgründe für Enteignung.

Klingt beruhigend. Bis man zwischen den Zeilen liest.

Denn genau diese Formulierung – „Es ist nicht unsere Absicht“ – ist die moderne Version von Ulbrichts berühmter Lüge „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“. Sie lässt sich später wunderbar umdeuten. Wenn das Projekt wegen explodierender Grundstückspreise zu scheitern droht, wenn die 121,5 Millionen plötzlich nicht mehr reichen und die Fördermittelgeber Druck machen, dann wird aus „nicht unsere Absicht“ sehr schnell „leider keine andere Möglichkeit“. Die Geschichte des Strukturwandels in Ostdeutschland ist voll von solchen „leider keine andere Möglichkeit“-Momenten.

Die bittere Realität für die Eigentümer

Die Landwirte und Grundstücksbesitzer im betroffenen Gebiet stehen vor einer klassischen Zwickmühle:

> Sie können zu „gutachterlich ermittelten“ Preisen verkaufen – also weit unter dem, was sie auf dem freien Markt durch langfristige Pachtverträge mit Photovoltaik- oder Windkraftbetreibern erzielen könnten.

> Oder sie verweigern den Verkauf. Dann bleibt das Projekt stecken – und der politische Druck wächst.

Denn ein gescheitertes Prestigeprojekt mit 121,5 Millionen Kreistagsgeld will niemand verantworten. Die Versuchung, dann doch den Enteignungsparagrafen aus dem Baugesetzbuch zu zücken („überragendes öffentliches Interesse“), liegt auf der Hand. Und die Entschädigung? Die bemisst sich bekanntlich nicht nach den Traum-Pachtpreisen der Energiewende, sondern nach dem „Verkehrswert“ – also genau dem, was die Gutachter vorher schön niedrig ansetzen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Verantwortlichen im Zweckverband IKIG und im Landratsamt mögen heute noch ehrlich glauben, dass Enteignung „kein Gedankenspiel“ sei. Aber die Zahlen lügen nicht. Die Konkurrenz am Bodenmarkt ist brutal. Die Budgets sind eng kalkuliert. Und die politische Logik des Strukturwandels kennt nur ein Ziel: Das Projekt muss um jeden Preis durchgezogen werden.

Die betroffenen Landwirte und Eigentümer sollten sich nicht von schönen Worten einlullen lassen. Die Geschichte zeigt: Wenn die Mauer erst einmal steht, ist es zu spät, sich auf die Versprechen von gestern zu berufen.

„Niemand hat die Absicht zu enteignen.“ Merken Sie sich diesen Satz. Er könnte schon bald sehr teuer werden.
Verfasser: АИИ  |  08.04.2026
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