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Die Lockdown-Macher und der gehorsame Landrat Götz UlrichAm 23. April fand eine weitere Anhörung der Enquete-Kommission zu Corona im Bundestag statt. Das Thema war „KRITIS und die Rolle der Bundeswehr“. Doch auch in einem Arbeitskreis gab es Informationen, die aufhorchen lassen sollten.
Roger Bittel (Bittel TV) hatte Tom Lausen in einem Video-Live-Stream-Call, um darüber zu sprechen, welche Aussagen es gab. Tom Lausen sprach auch über das, was in einem Arbeitskreis gefragt und geantwortet wurde. Und dies sollte so manchem regional Verantwortlichen die Ohren schlackern lassen. Tom Lausen berichtet, dass die Mitarbeiter im Robert Koch-Institut Beamte sind. Im Robert Koch-Institut wurde die Entscheidung getroffen, die Risikobewertung von mäßig auf hoch einzustufen. Das war laut Lausen für das RKI die größte Entscheidung seit 1945. Die Folge war das Ausrollen massiver Maßnahmen. Lausen fragte einen Beamten, ob solche Entscheidungen gründlich dokumentiert werden müssen. Die Antwort war ein klares Ja. Doch als die Entscheidung allein von Wieler und Schaade an einem Sonntag getroffen wurde, gab es genau diese Dokumentation nicht. Es gab keine Aufzeichnungen zu Interpretationen von Daten, Diagrammen, Trends usw., um die Entscheidung im Nachhinein nachvollziehbar machen zu können. Für Lausen ist das alles andere als witzig und „eine Stelle, wo wir ein echtes Problem kriegen“. Ganz alleine, ohne Fachteam, saßen der RKI-Chef Lothar Wieler und sein damaliger Stellvertreter Lars Schaade (heute Chef des RKI) an einem Sonntag zusammen und trafen diese Entscheidung. Zwei Menschen haben diese Entscheidung ohne Dokumentation getroffen, die in der Konsequenz zu den Maßnahmen und auch dem Lockdown führten, weil die gesamte Politik von der Bundesebene über die Landesebene bis hin zur regionalen Ebene diese Entscheidung als unumstößlich angesehen hatte. Aus Sicht von Tom Lausen müssten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Lausen will die Bundestagsmitglieder, die im Arbeitskreis ebenfalls anwesend waren, diesbezüglich noch einmal anschreiben. Die Befragung des Sachverständigen Stephan KohnIn der Sitzung der Enquete-Kommission wurde der ehemalige Sachverständige Stephan Kohn befragt. Er hatte die Situation zu Beginn der "Pandemie" analysiert. Kohn verfasste bis zum 8. Mai 2020 auf der Grundlage verschiedener Fachgutachten einen 83-seitigen „Auswertungsbericht“ des Referats KM4 (Krisenmanagement, Abteilung 4) mit dem Titel „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen“ und dem Untertitel „Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen“. Im Mai 2020 verschickte Kohn dieses interne Positionspapier per Mail mit dem Betreff „Ergebnisse der internen Evaluation des Corona-Krisenmanagements“ an seinen Abteilungsleiter, den Corona-Krisenstab, an das Kanzleramt und an alle deutschen Landesregierungen. Diese Mail wurde geleakt und führte zu einem Skandal. Kohn hatte den Bericht zunächst an den Referatsleiter weitergeleitet, der ihn bat, unter seinem eigenen Namen und nicht im Namen von KM4 zu agieren. Daraufhin wandte Kohn sich an Minister Horst Seehofer, dessen Büro das Schreiben nicht weiterleitete. Am 8. Mai um 15:34 Uhr schickte er den Bericht per E-Mail an seinen Vorgesetzten im Ministerium, den Corona-Krisenstab und das Kanzleramt, in Kopie an die Landesregierungen. Kohn hatte den Bericht mit der Begründung, Gefahr sei im Verzug, offenbar auf eigene Verantwortung und unter Verwendung der Insignien des BMI verschickt. Kohn wurde daraufhin suspendiert, sein Arbeitsrechner wurde konfisziert. Ein Sprecher des Innenministeriums warf Kohn vor, „weder einen Auftrag noch eine Autorisierung“ durch das Ministerium gehabt zu haben. Das Ministerium bezeichnete Kohns Analyse als „kritische Privatmeinung“. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm zu der Streitschrift Kohns Stellung, und Innenminister Horst Seehofer gab am 14. Mai 2020 bekannt, dass gegen Kohn ein Disziplinarverfahren geprüft werde. Am Tag darauf wurde dieses eingeleitet, mit dem Vorwurf der unerlaubten Weitergabe von Informationen. Darüber hinaus erteilte das Bundesinnenministerium Kohn ein Hausverbot. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, Kohn sei nicht wegen seiner kritischen Meinung suspendiert worden, sondern wegen des Gebrauchs des offiziellen Briefkopfes, der seiner Darstellung den Anschein einer Position des Ministeriums gebe. Im März 2022 wurde er vom Verwaltungsgericht Berlin aus dem Dienst entfernt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kohn Kohn erklärte, dass die Strategie der Regierung bei einer echten Pandemie eigentlich sein müsste, Panik in der Bevölkerung zu vermeiden. Stattdessen wurde das mittlerweile bekannte Panik-Papier verfasst, mit dem gezielt Angst gemacht werden sollte. Mittlerweile ist bestätigt, dass es keine Grundlage für die Maßnahmen gab. Die Daten der Bundeswehr zur ImpfungThematisiert wurden auch die Daten der Bundeswehr, bei der die Duldungspflicht der Corona-Impfung durchgesetzt wurde. Soldaten, die sich dem nicht unterwerfen wollten, wurden aus dem Dienst entfernt. Im Jahr 2020 gab es in der Bundeswehr ca. 3.000 positiv Getestete, im Jahr 2021 waren es über 10.000 positiv getestete Soldaten, und im Jahr 2022 wurden knapp 93.000 Soldaten positiv getestet - bei 183.000 Bundeswehrsoldaten und Bediensteten. Die Impfquote der Bundeswehr lag bei über 99 Prozent. Die Duldungspflicht wurde 2023 plötzlich abgeschafft. Laut einer Erklärung, die Tom Lausen vorliegt, war der Grund dafür, dass die Impfung nicht die „erhoffte“ Schutzwirkung erzielte. Dem ist zu entnehmen, dass man auf eine Schutzwirkung hoffte, aber keine Daten hatte, dass es eine solche tatsächlich gibt. Insgesamt waren wohl vier Bundeswehr-Soldaten an (oder mit) Corona gestorben. Bei drei dieser Soldaten ist bekannt, dass sie geimpft waren, beim vierten Soldaten wird die Impfung vermutet. Erinnert wurde von Stefan Homburg, dass 2020 400.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Kurzarbeit geschickt wurden, weil es in dieser „größten Pandemie“ seit der Spanischen Grippe nicht genug Patienten in den Krankenhäusern gab. Die Krankenhäuser mussten mit staatlichen Subventionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Ich empfehle, sich die Videos selbst anzuschauen, um die Informationen aus erster Hand zu entnehmen. Der brave und gehorsame Landrat Götz Ulrich im BurgenlandkreisDer von vielen geliebte Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, hat selbstverständlich die Maßnahmen nicht hinterfragt. Hinterfragen sollte man bekanntlich nicht. Vom Hinterfragen hatte der damalige RKI-Chef Lothar Wieler dringend abgeraten. Als Mitglied der CDU (Corona-Diktatur-Untertanen) wäre es dem Landrat in dieser „unseren Demokratie“ möglicherweise ähnlich ergangen wie Stephan Kohn oder dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, die nicht nur entlassen wurden, sondern denen auch die Pensionsansprüche entzogen wurden. Das kann man selbstverständlich nicht wollen. Also hat sich auch der geliebte Landrat dem Corona-Regime unterworfen und die Bürger, den Souverän im Burgenlandkreis, mit diesen Maßnahmen von der Maskenpflicht über Lockdown bis hin zur Impfung beglückt. Ob es unter einem SPD-Landrat (Sonder-Pandemie-Diktatur) anders gelaufen wäre, ist zu bezweifeln. Meine Frage, die ich in der letzten Kreistagssitzung stellte, warum es dem Landrat so wichtig war, dass die Menschen im Burgenlandkreis an diesem Test dieser „hochmodernen mRNA-Impfstoffe“ teilnehmen sollten, wurde bis dato nicht beantwortet. Bis zum 30.04.2026 hat der Landrat dafür noch Zeit. Da man in der Bundeswehr festgestellt hatte, dass die „erhoffte“ Schutzwirkung nicht eintrat, wäre es schon interessant, warum nach Ansicht des Landrates Götz Ulrich die Zivilbevölkerung des Burgenlandkreises an diesem Menschenversuch teilnehmen sollte und durch die verhängten Maßnahmen de facto zur Teilnahme genötigt wurde. Wichtig zu wissen wäre nun mittlerweile auch, warum der geliebte Landrat Götz Ulrich unter anderem die Hochstufung des RKI nie hinterfragt hatte. Als Hauptverwaltungsbeamter müsste ihm eigentlich klar sein, dass solche Entscheidungen und Maßnahmen aufgrund von Tatsachen zu begründen sind. Seine Aufgabe ist es ebenfalls, zu prüfen, ob solche Maßnahmen gerechtfertigt sind, da der Infektionsschutz Ländersache ist und die Landkreise für die Umsetzung zuständig sind. Außerdem gibt es in der Verwaltung keinen blinden Gefolgsgehorsam. Entscheidungen von oben sind grundsätzlich zu hinterfragen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wird festgestellt, dass etwaige Entscheidungen rechtswidrig sind und der Grundlage entbehren, ist zu remonstrieren. Ein Landrat als Hauptverwaltungsbeamter kann und muss sich gegen rechtswidrige Entscheidungen stellen. Verfasser: Michael Thurm | 27.04.2026 |
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