Das Ende der Gewaltenteilung und die Intransparenz beim Abwasserzweckverband Naumburg?
Der Abwasserzweckverband Naumburg (AZV) hielt am 30.06.2026 wieder eine Verbandsversammlung ab, aus der sich einige Erkenntnisse ergeben, die kritisch zu betrachten sind.
Sitzung ohne öffentliche Information
Ich erfuhr über Umwege, dass der AZV eine Sitzung am 30.06.2026 abhält. Auf der Homepage des Verbandes finden sich dazu keine Informationen. Ich rief beim AZV an, um zu erfahren, ob der Termin stimmt und wollte die Videoaufzeichnung anmelden. Der Termin wurde bestätigt, doch wegen der Videoaufzeichnung musste sich die Frau am Telefon erst erkundigen.Ich teilte mit, dass dies nur angemeldet, aber nicht genehmigt werden muss. Mir wurde entgegnet, dass der AZV seine eigene Geschäftsordnung hat. Diese Geschäftsordnung findet man auf der Homepage des AZV allerdings nicht.
Nach ein paar Minuten des Wartens in der Telefonleitung kam die Antwort, dass die Videoaufzeichnung möglich ist. Etwas anderes hätte ich auch nicht akzeptiert.
Eine Satzung, die es bisher gar nicht gab
Ein Thema der Verbandsversammlung war die Erstellung einer neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, denn eine solche hat der AZV bisher nicht.Der geneigte Leser wird sich nun die Frage stellen, ob denn die bisher erhobenen Gebühren für Akteneinsichten, Auskünfte etc. überhaupt eine Rechtsgrundlage haben, da eben eine solche Satzung fehlt und diese offenbar so wichtig ist. Im Übrigen hat die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises den AZV aufgefordert, eine solche Satzung zu verabschieden. Dem AZV, der Verbandsgeschäftsführerin, Frau Dipl.-Ing. Ute Steinberg und dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung Armin Müller (Oberbürgermeister der Stadt Naumburg) selbst war das Fehlen einer solchen Gebührensatzung bisher demnach nicht aufgefallen.
„Eigene Gesetze“ des Zweckverbandes
Heik Meißner wies in der Einwohnerfragestunde auf eine weitere große Diskrepanz hin. Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren soll sich der AZV selbst „ausdenken“, insofern er keine von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises auf’s Auge gedrückt haben möchte.Der AZV schafft sich somit sein eigenes Gesetz. Damit ist er die Legislative. Dieses Gesetz setzt der AZV dann selber durch, wenn er solche Gebühren erhebt (Exekutive). Der AZV ist auch wieder die Institution, die über einen Widerspruch gegen einen solchen Gebührenbescheid entscheidet. Und der AZV kann auch die Vollstreckung selbst veranlassen (in gewissem Sinne die Judikative). Es gibt also keine unabhängige Instanz, die vor der Vollstreckung den Sachverhalt noch einmal prüfen könnte.
Heik Meißner sieht hier das Ende der Gewaltenteilung gegeben. Eine Überprüfung solcher Verwaltungsakte muss der Betroffene bei einem Gericht einklagen. Dies ist bei Verwaltungsgerichten auch ohne Anwalt möglich, aber dennoch mit Gerichtskosten verbunden. Das wird dazu führen, dass viele diesen Weg nicht gehen werden und selbst rechtswidrige Gebührenbescheide akzeptieren.
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt aus CDU und SPD hatte den gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen und somit Legislative, Exekutive und Judikative für solche Institutionen zusammengeführt, was die Gewaltenteilung, die für einen demokratischen Rechtsstaat unabdingbar ist, sogesehen abgeschafft.
Ob diese Gesetzgebung und die daraus resultierende Umsetzung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder bei Institutionen wie dem Abwasserzweckverband mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müsste wohl das Bundesverfassungsgericht klären – wenn es denn Kläger gibt, die die finanziellen Mittel haben, um sich bis zu dieser Instanz hochzuarbeiten.
Reaktion der Verbandsleitung
Der Oberbürgermeister der Stadt Naumburg und Vorsitzender der Verbandsversammlung, Armin Müller, sieht darin kein Problem. Er teilt mit, dass es Usus (Gewohnheit) ist, dass sich ein Zweckverband eine eigene Gebührensatzung gibt. Dass diese mittlerweile auch durch den Verband selbst vollstreckt werden kann, sieht er demnach ebenfalls unproblematisch.Ausarbeitung der neuen Satzung
Die Gebührensatzung wird die Verbandsgeschäftsführerin, Frau Dipl.-Ing. Ute Steinberg, ausarbeiten und der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zwecks Prüfung übermitteln.Wenn die Kommunalaufsicht diese nicht beanstandet, soll die Gebührensatzung über die Verwaltungskosten noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Heik Meißner bat darum, den Prüfbericht der Kommunalaufsicht zu bekommen. Armin Müller sieht allerdings keine Verpflichtung, einen solchen Prüfbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn es denn einen Prüfbericht in welcher Form auch immer geben würde. Bei anderen Satzungen war dies wohl nicht der Fall.
Wenn die Kommunalaufsicht grünes Licht für die Satzung gibt, dann geht die Satzung für Armin Müller in Ordnung.
Eingeschränkte akustische Transparenz
Der Ton in der Videoaufzeichnung ist in Teilen nicht optimal. Die sprechenden Personen reden teilweise leise, und die Geräusche des Straßenverkehrs drangen durch das geöffnete Fenster. Das Mikrofon der Kamera hat die Zuschauerperspektive eingenommen.Das ist also das, was man als interessierter Bürger akustisch mitbekommt, wenn man anwesend wäre. Es hat den Eindruck, als wäre es den Beteiligten nicht so wichtig, dass die Informationen, die kundgetan werden, den Weg in die Öffentlichkeit finden.
Wer sich über die abgeschlossenen, laufenden und zukünftigen Projekte des Abwasserzweckverbandes informieren möchte, kann dies dank der Videoaufzeichnung dennoch tun.
