Deutsch English Français Español Türkçe Polski Русский Română Українська العربية
Wise

Die Tricksereien des Eric Stehr (Die Linke) in seinem Kampf gegen Pressefreiheit und Menschen mit Behinderung


Das Verfahren von Eric Stehr gegen mich, die Bürgerstimme, die Pressefreiheit, die Demokratie und, so gesehen, auch Menschen mit Behinderungen ist noch nicht vorbei. Darum hier etwas Chronologie und Meinung nach der mündlichen Verhandlung am 18.09.2026 vor dem Landgericht.



Wie bereits berichtet, hatte der von vielen geliebte, überaus tolerante und vielfältige Eric Stehr (Die Linke) noch vor seiner Wahl und dem Einzug in den Landtag von Sachsen-Anhalt ein juristisches Verfahren gegen mich und die Bürgerstimme losgetreten.

Chronologie des juristischen Angriffs

Am 28.07.2026 will der angebliche Kämpfer für soziale Gerechtigkeit von den Artikeln auf buergerstimme.net erfahren haben. Zumindest hatte er das in einer eidesstattlichen Erklärung so unterschrieben.

Möglicherweise vollkommen in Panik hatte er sich überlegt, wie er darauf reagieren könne, solle oder wolle. Er hätte einfach eine E-Mail schreiben und mitteilen können, woran er sich stört, damit dies gegebenenfalls geändert werden kann. Immerhin postet der von vielen geliebte Eric Stehr (Die Linke) regelmäßig auf Social Media. Man sollte also annehmen, dass er in der Lage ist, eine schnöde, urzeitliche E-Mail zu verfassen und auf die Reise zu schicken. Seinen Befindlichkeiten hätte auf diese Weise entgegengekommen werden können und vollkommen außergerichtlich wäre sein Unbehagen aus der Welt geschafft worden. Doch irgendwie hatte er das nicht hinbekommen. Vielleicht ist E-Mail einfach ein viel zu unmoderner Kommunikationsweg.

Pressefreiheit verteidigen – außer bei Eric Stehr?

Demnach hatte er sich wohl auf die Suche nach einem Anwalt in der Nähe seines Wohnortes Weißenfels bzw. im Burgenlandkreis gemacht und wurde dann doch schon im „benachbarten“ Düsseldorf bei der Anwaltskanzlei Prigge fündig. Diese Kanzlei hat sich auf die Fahne geschrieben, die Pressefreiheit durchzusetzen. Yeah! Ähm ... Allerdings machte die Kanzlei bei Eric Stehr eine Ausnahme und startete einen Angriff auf selbige Pressefreiheit.

Anzunehmen ist, dass sich beraten wurde, welche Schritte nun die sinnvollsten sein könnten. An den veröffentlichten Artikel konnte man nichts beanstanden. Diese entsprechen also den Tatsachen. Doch was kann man sonst noch tun, um gegen die Bürgerstimme und mich vorzugehen und – so vermute ich – der Bürgerstimme den Garaus zu machen?

Eric Stehr (Die Linke) und sein die Pressefreiheit nun bekämpfender Anwalt Jasper Prigge fokussierten sich auf die verwendeten Bilder. Zwei davon waren vom Facebook-Profil des angehenden Landtagsabgeordneten übernommen worden. Also ließ sich Eric Stehr (Die Linke) mal eben ganz spontan die Nutzungsrechte von den Fotografen übertragen.

Das eine Bild, dessen Nutzungsrechte er per 04.08.2026 übertragen bekam, nutzte er ohne diese Nutzungsrechte bereits seit Oktober 2024. Beim zweiten Bild ließ sich Eric Stehr (Die Linke) die Nutzungsrechte zum 08.08.2026 übertragen. Dieses Bild nutzte Stehr seit Mai 2026 – ohne Nutzungsrechte. Die Fotografen hatten demnach also monate- bzw. jahrelang kein Problem damit, dass Eric Stehr (Die Linke) diese Bilder für sich nutzte. Böse Zungen würden fragen, warum die Nutzungsrechteübertragung plötzlich so wichtig sind, wenn Stehr diese Bilder sowieso schon nutzte?

Die erste Abmahnung: 20.000 Euro Streitwert aus dem Hut gezaubert?

Am 10.08.2026 – nach möglicherweise vielen schlaflosen Nächten und der anhaltenden Unfähigkeit, eine E-Mail zu verschicken – trudelte die Abmahnung des meiner Meinung nach die Pressefreiheit bekämpfenden Anwalts Jasper Prigge per E-Mail ein. Zumindest Rechtsanwalt Prigge ist in der Lage, via E-Mail zu kommunizieren.

Es wurde sich ein Streitwert von 20.000 Euro ausgedacht, der Anwalt wollte basierend auf diesem Streitwert mal eben spontan gut 1.300 Euro überwiesen haben. Zahlungsziel: 14 Tage. Und ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Beanstandet wurden allerdings nicht die beiden Bilder, für die sich Eric Stehr (Die Linke) die Nutzungsrechte spontan hat übertragen lassen – sondern zwei andere Bilder, die mit KI erstellt bzw. verändert wurden. Das hatte Eric Stehr (Die Linke) offenbar um den Schlaf gebracht.

Sein Anwalt Prigge argumentierte mit einem Urteil von 1966, dass der von vielen geliebte Eric Stehr (Die Linke) ein Recht am eigenen Bild habe, weil er unbekannt sein will und keine Person der Zeitgeschichte wäre. Außerdem seien durch diese satirischen Darstellungen die Persönlichkeitsrechte verletzt gewesen.

Ja, das widerspricht sich doch ein wenig, weil Eric Stehr mindestens seit 2019 auf Social Media fleißig unterwegs ist, sich in den Weißenfelser Stadtrat wählen lassen hat und sich bereits im Wahlkampf für den Landtag befand und überall sein Antlitz plakatieren ließ. Aber hey: Das sind vollkommen unwichtige Details.

Ich beanstandete, dass der Abmahnung keine Vertretungsvollmacht beigefügt war. Aus meiner Sicht könnte ja jeder kommen, eine Vertretung behaupten, ohne dass eine solche tatsächlich besteht.

Die beiden Bilder wurden abgeändert. Einerseits, um in diesem Sachverhalt zu deeskalieren. Andererseits, um den Befindlichkeiten des von vielen geliebten Eric Stehr (Die Linke) entgegenzukommen. Eine Unterlassungserklärung unterschrieb ich nicht.

Die zweite Abmahnung: Jetzt werden plötzlich die anderen Bilder ausgepackt

Am 21.08.2026 folgte eine zweite Abmahnung des aus meiner Sicht die Pressefreiheit bekämpfenden Rechtsanwalts Prigge. Diese beinhaltete nun die Bilder, für die sich Eric Stehr (Die Linke), der unentwegt soziale Gerechtigkeit fordert, die Nutzungsrechte hat übertragen lassen. Man habe Urheberrechtsverletzungen erkannt.

Ich sehe da eine Diskrepanz zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht. Die Urheberschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Fotograf, Musiker, Autor, Künstler bleibt immer der Urheber seines Werks. Er kann seine Werke lizenzieren, damit andere diese nutzen dürfen. Es kann ausgehandelt werden, was der Urheber für diese Nutzung von den Nutzern bekommt und wie weit diese Nutzung geht. Dazu wird in der Regel ein umfangreicher Lizenzvertrag ausgehandelt. Auf einen solchen Lizenzvertrag hatten die Fotografen und Eric Stehr (Die Linke) allerdings verzichtet.

Eine Vertretungsvollmacht war auch dieser Abmahnung nicht beigefügt. Der Vollprofi der Juristerei, Jasper Prigge suggerierte erneut, dass er eine solche Vollmacht habe, er diese allerdings nicht vorlegen müsse. Er berief sich auf ein Urteil aus dem Wettbewerbsrecht. Doch hier geht es nicht um Wettbewerbsrecht.

Auch diese Bilder wurden noch am 21.08.2026 ersetzt durch Bilder, die nicht beanstandet wurden. Den Befindlichkeiten des von vielen geliebten Eric Stehr (Die Linke) wurde entsprechend entgegengekommen.
Unterstützen Sie mich und die Bürgerstimme bei diesem Rechtsstreit mit freiwilligen Zuwendungen (Spende):
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm

Trotz Erledigung: Ab vor Gericht!

Das hielt den m.M.n. die Pressefreiheit bekämpfenden supertollen Rechtsanwalt Jasper Prigge allerdings nicht davon ab, die Angelegenheit trotzdem vor Gericht zu bringen. Aus juristischer Sicht bestand kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Doch wenn so hoch angesetzt wird, soll ja immer irgendjemand den „Spaß“ bezahlen. Der angeblich das Armut verursachende System bekämpfende Eric Stehr (Die Linke) wollte die Kosten demnach nicht übernehmen.

So war es nun an mir, einen Anwalt suchen zu müssen, der mich vor dem Landgericht vertritt. Aufgrund des Streitwertes von 20.000 Euro, der wohl dem Linkenpolitiker Eric Stehr (Die Linke), der stets nach sozialem Ausgleich strebt, angemessen erschien, ist das Landgericht zuständig.

Die Kosten des Verfahrens gehen damit in Größenordnungen von um die 6.500 Euro. Selbstverständlich war die Forderung, dass ich diese Kosten tragen müsse. Das ist dann wohl die Form von sozialer Gerechtigkeit, die dem Fan der ANTIFA so vorschwebt.

Das Gericht deutete in seinem Schreiben an, dass es den angesetzten Streitwert von 20.000 Euro für deutlich überhöht beziehungsweise für einen solchen Fall für unüblich hält.

Die Vollmacht? Erst das Gericht muss offenbar nachhaken

Im Vorfeld zur anberaumten Gerichtsverhandlung wurde erneut beanstandet, dass immer noch keine Vertretungsvollmacht vorgelegt wurde. Also auch bei der Einreichung bei Gericht war keine Vertretungsvollmacht dabei.

Erst daraufhin hatte das Gericht die Vorlage einer solchen angemahnt. Am 24.09.2026 wurde ein Foto übermittelt, das eine Hand mit abgeknabberten Fingernägeln zeigt, die eine auf den 21.09.2026 datierte Vertretungsvollmacht hält. Also datiert auf 6 Wochen nach der ersten Abmahnung. Eric Stehr hatte diese Vollmacht noch kurz vor dem Gerichtstermin selbst an das Landgericht geschickt.

Rechtsanwalt Prigge hatte - so sehe ich das - also gelogen, als er behauptete bzw. suggerierte, dass er eine Vertretungsvollmacht vorliegen hätte.

Juristisch geht das Nachreichen einer solchen Vollmacht durchaus in Ordnung. Geschmäckle hat dies allerdings schon. Denn mir gegenüber argumentiert man mit Spitzfindigkeiten, um Verfehlungen vorzuwerfen. Selbst agiert man wiederum luschig, wenn es um solche Verfahrensgrundsätze geht. Messen mit zweierlei Maß gehört eben zum Geschäft auch eines Linken-Politikers, oder?

Vor Gericht: „Und siehe da“ – Die Vollmacht darf verlangt werden

Bei der Verhandlung kam die Frage auf, warum ich nicht weiter auf die erste Abmahnung reagiert hatte. Ich teilte mit, dass ich zuerst eine Vertretungsvollmacht sehen will. Und siehe da, die Richterin erklärte, dass dies auch mein Recht ist, die Vorlage einer solchen zu fordern.

Besprochen wurde auch kurz der Artikel „Eric Stehr (Die Linke) und das Fähnchen im Wind beim Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“.

Bei diesem Artikel wurde eines der beanstandeten Bilder von Facebook als Ausschnitt übernommen, für das sich Eric Stehr am 08.08.2026 noch schnell das Nutzungsrecht übertragen ließ.

Im Artikel erkläre ich, dass ich durchaus mit Eric Stehr (Die Linke) zusammenarbeiten würde, da ich selber eine Tochter mit Behinderung habe. Wenn es um das Thema Inklusion und das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung geht, kann ich aus einem großen Fundus an negativen Erfahrungen schöpfen, die aufzeigen, dass Ämter, Behörden und Institutionen unter CDU-SPD-FDP-Grüne-Linke-Regierungen sehr bemüht sind, Inklusion und das Recht auf Selbstbestimmung möglichst undurchführbar zu machen, wenn es nicht so läuft, wie man das bei diesen Institutionen will.

Soziale Gerechtigkeit – aber offenbar mit Preisaufschlag

Eric Stehr (Die Linke) und seinem tollen Linksanwalt Jasper Prigge war also im Vorfeld bekannt, dass ich Vater eines Kindes mit Behinderung bin. Das hielt sie allerdings nicht davon ab, dieses Verfahren mit diesem Streitwert loszutreten und die entsprechenden Kosten zu fordern, die ein großes Loch in die Familienkasse reißen werden.

Auch bei linken Politikern wie dem von vielen geliebten Eric Stehr (Die Linke) gibt es in sozialer Hinsicht offensichtlich Grenzen. Die eigenen Befindlichkeiten sind demnach von wesentlich höherer Bedeutung und scheinen ein solch überzogenes Vorgehen aus Sicht von Stehr und Prigge zu rechtfertigen.

Die Zuschauerin im Gerichtssaal, die vermutlich im linken Spektrum verortet ist, zeigte sich sehr entrüstet bei diesem Thema und nachdem noch einmal dargelegt wurde, dass ich eben selber Vater einer Tochter mit Behinderung bin. Den Vertretungsanwalt von Eric Stehr ließ das vergleichsweise kalt. Er meinte, dass man über die Forderung der ersten Abmahnung in Höhe von 1.300 Euro hätte sprechen können. Dass dieser Betrag eine Verhandlungsbasis sein sollte, ging aus der Abmahnung allerdings nicht hervor.

Die Richterin äußerte sich ebenfalls sehr verwundert darüber, dass ein solches Verfahren von einem Linken-Politiker losgetreten wurde. Ich konnte dem absolut zustimmen, da dies wirklich absurd ist.

Unterlassung statt Urteil – und Eric Stehr nicht erreichbar

Es wurde dann viel Zeit damit verbracht, einen Vergleich auszuhandeln, damit ich die beanstandeten Bilder, die sowieso nicht mehr genutzt wurden, auch zukünftig nicht mehr genutzt werden. Der Laie würde meinen, dass man sich nicht in ein Klein-Klein begeben müsse. Die einfache Zusage der Nichtmehrnutzung könnte doch reichen. Das sah der Vertretungsanwalt von Eric Stehr (Die Linke) allerdings anders. Trotz der Luschigkeit bezüglich der Vertretungsvollmacht bestand man auf eine Unterlassungserklärung.

Da der von vielen geliebte und für die soziale Gerechtigkeit kämpfende Eric Stehr (Die Linke) nicht anwesend war – weder im Gerichtssaal noch bei seinem Vertretungsanwalt, der per Internet aus Düsseldorf zugeschaltet wurde – und Eric Stehr (Die Linke) auch telefonisch nicht erreichbar war, wurde eine Frist von 14 Tagen vereinbart, in der Eric Stehr (Die Linke) diesem Vergleich zustimmen kann – oder diesen auch ablehnen kann.

Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens wurde vereinbart, dass die Rechtsschutzversicherung von Eric Stehr (Die Linke) die Kosten seines die Pressefreiheit und Demokratie bekämpfenden und den Familien von Menschen mit Behinderung ein Loch in die Familienkassen reißen wollenden Anwalts sowie die Gerichtskosten übernehmen soll. Die Kosten meines Anwalts sollen an mir hängen bleiben. Welch ein Entgegenkommen, oder? Diese soziale Ader dieses Linken-Politikers - man möchte ihm Lobgesänge widmen, oder?

Jetzt liegt der Ball bei Eric Stehr

Eric Stehr (Die Linke) hat selbstverständlich noch die Möglichkeit, den Vergleichsvorschlag abzulehnen. Dann wäre eine Gerichtsentscheidung notwendig.

Der linke Politiker könnte aber auch – insofern er die Größe hätte – den bei Gericht gestellten Antrag komplett zurückzuziehen lassen und sämtliche dann noch bestehenden Kosten übernehmen (insofern dies nicht seine Rechtsschutzversicherung trägt).

Immerhin hat er es erfolgreich vom Kreißsaal über den Hörsaal in den Plenarsaal geschafft – also eine Bilderbuchkarriere in so jungen Jahren. Seine monatliche Diät sollte etwaige Kostenübernahmen durchaus verkraften.

Die große Frage: Soziale Gerechtigkeit oder hohles Geschwätz?

Die Frage ist also, ob es Eric Stehr (Die Linke) mit seinem Streben nach sozialem Ausgleich und Gerechtigkeit, seinem Kampf gegen Armut und seinem Kampf für Menschen mit Behinderung ernst meint oder ob er durch dieses Verfahren beweist, dass er seinen persönlichen Befindlichkeiten ungleich höhere Prioritäten einräumt und ihm Demokratie, Pressefreiheit und auch Familien und Menschen mit Behinderung letztlich am Allerwertesten vorbeigehen.

Bis jetzt hat sich Eric Stehr (Die Linke) in die Reihe jener supertollen Politiker von CDU, SPD, Grüne, FDP eingefügt, die gegen Kritiker Strafverfahren lostreten und Abmahnanwälte in die Spur schicken lassen. Diesen Teil des „politischen Handwerks“ beherrscht Eric Stehr (Die Linke) trotz seiner jungen Jahre demnach schon sehr gut.

Jeder Euro hilft: Bürgerstimme braucht Unterstützung

Ich rufe hiermit noch einmal zu Spenden auf, mich im Kampf gegen den von vielen geliebten Eric Stehr (Die Linke) zu unterstützen.

Die Website buergerstimme.net wirft nicht einmal ansatzweise ab, was der angeblich-soziale Linkenpolitiker Eric Stehr durch seinen Anwalt an Kosten produzieren ließ.

Jeder Euro hilft!

Ich danke im Voraus!
Unterstützen Sie mich und die Bürgerstimme bei diesem Rechtsstreit mit freiwilligen Zuwendungen (Spende):
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm

Verfasser: Michael Thurm  |  02.10.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert

Weitere Artikel
BRD von Europa-Wahl ausgeschlossen - Julia Neigel, Dr. med. Paul Brandenburg, Carsten Stahl

BRD von Europa-Wahl ausgeschlossen - Julia Neigel, Dr. med. Paul Brandenburg, Carsten Stahl

Neben den Kommunalwahlen stehen am 9. Juni auch die Europa-Wahlen an. Die B.R.D. ist von dieser Wahl momentan allerdings ausgeschlossen.…
zum Artikel »
Alle Corona-Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig! Alle Corona-Impfungen rechtswidrig!

Alle Corona-Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig! Alle Corona-Impfungen rechtswidrig!

Was die Aussagen von Jens Spahn in der Enquete-Kommission des Bundestages rechtlich bedeuten.…
zum Artikel »
Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Merseburg: Kündigung der Mitgliedschaft bei der Raiffeisenbank unter fragwürdigen Vorwänden

Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Merseburg: Kündigung der Mitgliedschaft bei der Raiffeisenbank unter fragwürdigen Vorwänden

Am 10. Oktober 2024 um 12:30 Uhr findet am Amtsgericht Merseburg (Geusaer Straße 88, Raum 4) eine Verhandlung statt, in der die Kündigung …
zum Artikel »
JURISTISCHER SIEG GEGEN BIONTECH - Öffentliche Stellungnahme von Katharina Koenig

JURISTISCHER SIEG GEGEN BIONTECH - Öffentliche Stellungnahme von Katharina Koenig

Thema: Erfolg der Kanzlei Rogert & Ulbrich – Warum schweigen Leitmedien und freie Medien zum wegweisenden Urteil von Aurich?…
zum Artikel »
Rebellen für Frieden und Gerechtigkeit im Burgenlandkreis

Rebellen für Frieden und Gerechtigkeit im Burgenlandkreis

Unter den Losungen "Protest für Frieden und Gerechtigkeit" sowie "Frei und unverzagt" rufen die Initiativen "Rebellion Zeitz" und "Aufbruch…
zum Artikel »
Großes Unverständnis im Weißenfelser Stadtrat - Sitzung vom 9.10.2025

Großes Unverständnis im Weißenfelser Stadtrat - Sitzung vom 9.10.2025

Es war mal wieder an der Zeit, dem Stadtrat von Weißenfels mit der Kamera einen Besuch abzustatten.…
zum Artikel »
Lotto
der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube   Bürgerstimme auf Facebook
Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm