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Verfassungsanpassung „Demokratische Notwehr - Fall Sachsen-Anhalt“


Vertraulich – Nur für den internen Dienstgebrauch - Bundeskanzleramt / Lagezentrum Demokratie-Sicherung - Dringlichkeits-Konzeptpapier



Vertraulich – Nur für den internen Dienstgebrauch
Bundeskanzleramt / Lagezentrum Demokratie-Sicherung
Dringlichkeits-Konzeptpapier: Verfassungsanpassung „Demokratische Notwehr – Fall Sachsen-Anhalt“
Stand: 06.10.2026, 14:00 Uhr – Sofortige Umsetzung erforderlich


1. Dramatische Lagefeststellung

Mit der Wahl von Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt ist die Lage eskaliert. 48 Stimmen – mehr, als AfD und BSW zusammen Sitze besitzen. Die Menschen und der neugewählte Landtag in Sachsen-Anhalt haben der unserer Demokratie öffentlich und unmissverständlich abgeschworen.

Das Problem: Das geltende Verfassungsrecht steht uns im Weg. Das Bundesverfassungsgericht, die Ewigkeitsklausel und Art. 29 GG verhindern bislang den einzig logischen Schritt – den entschlossenen Ausschluss dieses Landes aus der Bundesrepublik. Das ist nicht hinnehmbar. Wer die Demokratie ablehnt, darf nicht länger Teil von ihr bleiben. Die rechtlichen Fesseln müssen jetzt sofort gesprengt werden. Alles andere wäre Selbstaufgabe.

2. Die unerträgliche Rechtslage (die wir ändern müssen)

Nach heutigem Stand gilt: Diese Vorschriften wurden in einer Zeit geschrieben, in der niemand ahnen konnte, dass ein ganzes Bundesland mehrheitlich demokratiefeindlich wählen würde. Sie sind obsolet. Sie schützen heute nicht mehr die Demokratie – sie schützen die Feinde der Demokratie. Das muss sofort enden.

3. Dringend erforderliche Verfassungsänderungen (noch diese Woche einbringen)

Wir fordern die unverzügliche Einleitung eines verfassungsändernden Verfahrens mit folgender Stoßrichtung: Begründung aus Sicht der wehrhaften Demokratie: Eine Verfassung, die es unmöglich macht, ein demokratiefeindliches Land auszuschließen, ist selbst nicht mehr wehrhaft. Sie ist naiv. Sie ist gefährlich. Sie muss angepasst werden – und zwar bevor Thüringen, Sachsen oder Brandenburg denselben Weg gehen.

4. Parallelmaßnahmen (sofort umsetzbar, ohne Verfassungsänderung)

Bis die Verfassung geändert ist, greifen wir zu allem, was geht:

5. Politische Notwendigkeit und Signalwirkung

Sachsen-Anhalt hat nur 2,1 Millionen Einwohner. Das ist verkraftbar. Was nicht verkraftbar ist, ist das Signal: „Man kann AfD wählen und trotzdem alle Vorteile der Bundesrepublik behalten.“

Dieses Signal muss mit aller Härte widerlegt werden. Jeder Wähler und jeder Überläufer soll wissen: Wer mehrheitlich die Falschen wählt, riskiert den Rauswurf. Diese Handlungen, die wir jetzt durchführen, sind keine Schwäche – sie sind der notwendige Schutzreflex einer bedrohten Demokratie.

Wer jetzt noch von „Verfassungsgrenzen“ und „Rechtsstaat“ faselt, hat nicht verstanden, worum es geht. Es geht ums Überleben unserer Demokratie. Und dafür sind wir bereit, die Verfassung zu ändern. Sofort.

Gezeichnet
Lagezentrum Demokratie-Sicherung
Bundeskanzleramt
06.10.2026
Verfasser: Maximus Polemikus  |  06.10.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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