Die Frechheit des Staates - Immer mehr Unternehmer werden angeschrieben zwecks Überprüfung der Corona-Hilfen
Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie rollt eine neue Welle staatlicher Kontrolle über kleine Unternehmen hinweg – diesmal nicht in Form von Hilfen, sondern in Form von eventuellen Rückforderungen.

In Sachsen-Anhalt werden derzeit zahlreiche Empfänger von Corona-Soforthilfen von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angeschrieben. Gegenstand: die Überprüfung der „zweckentsprechenden Verwendung“ der Hilfsgelder. Was einst als schnelle und unbürokratische Unterstützung verkauft wurde, entpuppt sich nun für viele Betroffene als juristische und finanzielle Belastung.
Ein Unternehmer berichtet, er solle nun für die Monate Mai bis Juni 2020 einen detaillierten Verwendungsnachweis erbringen – über ein Online-Portal, das zwischenzeitlich aufgrund von Wartungsarbeiten gar nicht erreichbar war. Der Frust ist groß.
David gegen Goliath: Handwerksbetriebe im Visier, Betrüger verschwunden
Kritik kommt insbesondere aus dem Lager der kleinen Handwerksbetriebe. Während jene nun Jahre später ihre Unterlagen erneut durchforsten und aufwendig zusammenstellen müssen, sind dubiose Unternehmen, die Hilfen in betrügerischer Absicht beantragt hatten, längst nicht mehr greifbar – viele sind aufgelöst, abgetaucht oder schlicht nicht auffindbar. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die damals ehrlich und in existenzieller Notlage Hilfen beantragt hatten.Dass die Überprüfung mit solcher Verzögerung stattfindet, empfinden viele Betroffene als Farce und Frechheit. In den Medien wurde seinerzeit stolz vermeldet, dass in Sachsen-Anhalt 149 Millionen Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt wurden. Nun droht ein bürokratischer Boomerang.
Rückzahlung? Für viele das wirtschaftliche Aus?
Der Verdacht liegt nahe: Was als staatliche Rettung in der Krise gedacht war, könnte nun genau jene in den Ruin treiben, die am verletzlichsten sind. Denn wenn es tatsächlich zu Rückforderungen kommt, ist das für viele Kleinunternehmer nicht mehr zu stemmen. Die Corona-Zeit hat tiefe Spuren hinterlassen, wirtschaftlich haben sich viele nie wirklich erholt.Ohne die Hilfen, so sagen manche Unternehmer heute, wäre es vielleicht sogar ehrlicher und schneller vorbei gewesen. Stattdessen droht jetzt ein langsamer bürokratischer Tod – durch Rückzahlungen, Zinsforderungen und vielleicht sogar strafrechtliche Folgen.
Der Staat am längeren Hebel – Rechtsstaatliche Schieflage
Ein weiterer Aspekt, der für Unmut sorgt: das offensichtliche Machtungleichgewicht zwischen Staat und Bürger. Während Unternehmer und Bürger oft nur 14 oder 30 Tage Zeit haben, um gegen Bescheide Widerspruch einzulegen, können Behörden (Finanzamt) Bescheide bis zu zehn Jahre rückwirkend ändern – und das selbst dann, wenn sie bereits rechtskräftig sind.Die Argumentation der Politik: Man wolle „Rechtssicherheit“ schaffen. Doch diese vermeintliche Sicherheit bedeutet in der Praxis, dass auch ein möglicherweise rechtswidriger Bescheid bestehen bleibt, wenn kein fristgerechter Widerspruch erfolgt. Die Einseitigkeit dieser Regelung wird zunehmend als ungerecht empfunden.
