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Ausreiseverbote um das Ansehen Deutschlands zu schützen?


Ein juristische Betrachtung oder ein Ausblick auf die Zukunft?



Als Reaktion auf meine Überlegungen zur Hausdurchsuchung bei einer Münchener Burschenschaft erreichte mich eine Privatnachricht, in der mir die Frage gestellt wurde:

"Wenn es um das Ansehen Deutschlands geht, frage ich mich direkt wie das mit der ganz normalen Urlaubssaison ist?"

Die Frage war gewiss ironisch gemeint, hat aber einen - nach meinem Eindruck auch von ihrem Verfasser intendierten - ernsthaften Hintergrund.

Wenn man nämlich gestützt auf § 10 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz einem Deutschen die Ausreise verbieten kann mit der Begründung, seine Ausreise gefährde erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland, weil deren Ansehen im Ausland gefährdet sei, ist damit ein Einfallstor für nahezu beliebige Reiseverbote geschaffen. Etwa in der Art: "Der Sauftourismus nach Mallorca und das bekannt dekadente Verhalten deutscher Urlauber an den dortigen Urlaubsressorts gefährdet das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben Grund zu der Annahme, dass auch Sie sich auf Mallorca benehmen werden wie die Axt im Walde. Mit Ihnen können wir uns im Ausland nicht blicken lassen. Deshalb wird Ihnen die Ausreise verboten."

Und ich denke noch etwas weiter. Wie wäre es mit einem Ausreiseverbot mit folgender Begründung: "Die von Ihnen beabsichtigte Reise auf die Urlaubsinseln im Mittelmeer trägt zu einer Erschwerung der Verwirklichung der deutschen Klimaziele bei und gefährdet damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben Grund zu der Annahme, dass Sie ein anderes Transportmittel als das Flugzeug nicht in Betracht ziehen. Deshalb wird Ihnen die Ausreise untersagt".

Jenen, die mir jetzt vorhalten, ist möge noch bitte die Behörden nicht auch noch auf dumme Gedanken bringen, möchte ich entgegnen: Es würde mich nicht wundern, wenn die Textbausteine für solche Bescheide längst in den Schublade (bzw. auf den Computern) der zuständigen Ämter abgelegt wären. Es würde jedenfalls zu der bisherigen Kommunikationsstrategie von Politik und herkömmlichen Medien passen, die uns Tag für Tag suggerieren, dass wir mit unserem Lebensstil das Klima versemmelt haben und nun in Sack und Asche Buße tun müssen, indem wir auf alles verzichten, was Spaß macht (Urlaub), schmeckt (Fleisch) oder den Alltag erleichtert (Auto).

Jahrzehntelang habe ich mich selbst von diesen Appellen beeindrucken lassen. Bis ich gemerkt habe, dass (1.) das gezielte Auslösen von Schuldgefühlen ein gängiges Propagandamittel ist, (2.) einflussreiche Akteure an der medial verbreiteten Klima-Doktrin einen Haufen Geld verdienen und (3.) die künstliche Verteuerung und Verknappung von Energie etliche Unternehmen und Privatleute in existentielle Nöte bringt.

Was ich mit diesem Text im Kern sagen will: Die sehr weit gefasste gesetzliche Grundlage für ein Ausreiseverbot in § 10 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz bietet ein bedrohliches Einfallstor für staatliche Übergriffe gegen Menschen, die nichts Gefährliches im Schilde führen deren Denken und Handeln aber aus irgendeinem Grund der jeweiligen Bundesregierung nicht gefällt. Gewiss: Eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit wird dieses Missbrauchspotential durch eine entsprechend enge Auslegung der Vorschrift eindämmen und eine übergriffige Exekutive in ihre Schranken weisen. Aber wir haben leider sowohl in der Corona-Zeit als auch beim gegenwärtigen Umgang der deutschen Strafgerichte mit beißender Kritik an Politikern erfahren müssen, dass die Menschen sich in diesem Land auf den Schutz ihrer Freiheitsrechte durch die Justiz nicht mehr verlassen können.


Verfasser: Martin Schwab  |  01.07.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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