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Der Staat handelt verfassungswidrig - Ralph Boes im Gespräch


In einem intensiven Gespräch mit Jasmin Kosubek äußert der Verfassungsaktivist Ralph Boes eine fundamentale Kritik am Zustand der Bundesrepublik. Für Boes steht fest: Der Staat handelt in weiten Teilen verfassungswidrig – und zwar nicht nur in Einzelfällen, sondern strukturell.


In einem intensiven Gespräch mit Jasmin Kosubek äußert der Verfassungsaktivist Ralph Boes eine fundamentale Kritik am Zustand der Bundesrepublik. Für Boes steht fest: Der Staat handelt in weiten Teilen verfassungswidrig – und zwar nicht nur in Einzelfällen, sondern strukturell.

„Es gibt keinen einzigen Punkt, in dem unser Staat die Verfassung oder das Grundgesetz wirklich durchgehend beachtet“, so Boes. Lediglich einige der ersten Artikel würden noch ansatzweise berücksichtigt. Zentrale Grundrechte wie das Recht auf Privatheit und das Kommunikationsgeheimnis seien faktisch außer Kraft gesetzt – zumindest für jene, die mit der herrschenden Politik in Konflikt geraten. Wer hingegen im Einklang mit den Regierungsparteien stehe, erlebe einen scheinbar intakten Rechtsstaat. Für Andersdenkende, so Boes, gelte das jedoch nicht: Sie würden im Demonstrationsrecht, in der Überwachung oder beim Umgang durch den Verfassungsschutz systematisch benachteiligt.

Wenn Boes so argumentiere, delegitimiere er dann nicht selbst den Staat?

Boes widerspricht – es sei der Staat, der sich durch die Missachtung seiner eigenen Grundlagen selbst delegitimiere. Das Grundgesetz sei eigentlich als Schutz vor einem übergriffigen Staat konzipiert. Doch wenn sich die Regierung nicht an diesen Schutzmechanismus halte, verliere das Papier seinen Wert.

Boes geht noch weiter: Die offensichtlichen Probleme – marode Infrastruktur, wankende Wirtschaft, Vertrauensverlust in die Politik – seien nur Symptome. Das Grundproblem liege tiefer: Das Grundgesetz sei in seiner vollen Geltung nie verwirklicht worden. Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und Artikel 20 (Staatsstrukturprinzipien) seien zwar als unveränderlich festgeschrieben, würden jedoch in der Praxis ab Artikel 21 zunehmend ausgehöhlt.

Ein zentraler Kritikpunkt ist für Boes die Rolle der Parteien. Artikel 21 betont ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung, doch für Boes ist dies der Anfang einer strukturellen Entmachtung des Volkes. Er verweist auf Artikel 38, der die Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes definiert – nicht als Vertreter von Parteien. In der Realität, so Boes, hätten sich die Abgeordneten jedoch vom Wählerauftrag gelöst und seien faktisch an parteiinterne Weisungen gebunden, statt ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen.

Für Boes ist klar: Die Bundesrepublik leidet nicht nur unter politischen Fehlentwicklungen, sondern unter einem fundamentalen Konstruktionsfehler – einer Verfassung, deren Ideale nie vollständig umgesetzt wurden und deren Schutzmechanismen durch parteipolitische Strukturen unterlaufen werden. Der Staat, so seine These, untergräbt damit selbst seine Legitimität.

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Verfasser: АИИ  |  13.08.2025
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