Deutsch English Français Español Türkçe Polski Русский Română Українська العربية
Wise

Tote und Geschädigte durch Impfung und Pandemie-Maßnahmen sind laut Professor Christian Drosten vertretbare Kosten


Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie wird, so gut es geht, von den Verantwortlichen verhindert oder auch verschleiert. Trotzdem werden immer mal wieder Dinge bestätigt, die jeden aufhorchen lassen sollten.



Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie wird, so gut es geht, von den Verantwortlichen verhindert oder auch verschleiert. Trotzdem werden immer mal wieder Dinge bestätigt, die jeden aufhorchen lassen sollten.

So wurde bei der Sitzung der Enquete-Kommission am 1.12.2025 auch Professor Christian Drosten befragt. Er war das Sprachrohr dieser „Der Wissenschaft“. Christian Drosten wurde von Tom Lausen gefragt:

„Halten Sie es für möglich, dass seit 2020 harte Maßnahmen wie Ausgangssperren, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Kontaktverbote, Lockdowns, Quarantäne, Isolation, abgesagte Operationen und weitere drastische Einschränkungen selbst zusätzliche Todesfälle verursacht haben, etwa durch Vereinsamung, Versorgungsabbrüche, medizinische Unterversorgung oder den Verlust des Lebenswillens, wie es der Ethikrat ja auch früh gesagt hat, bei alten und pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen. Ja oder nein!“

Christian Drosten antwortet: „Sie fragen, ob Maßnahmen zusätzliche Todesfälle verursacht haben. Also das glaube ich, dass das so war. Alle Maßnahmen hatten Kosten, aber wir haben mit diesen Maßnahmen viel höhere Schäden verhindert und das ist ja das Entscheidende.“

Der Videobeweis! Das Video startet an der betreffenden Stelle.


Christian Drosten bestätigt, dass es allein schon durch die so genannten Eindämmungs-Maßnahmen Todesfälle gab. Die Gedankenwelt dieses Professors und auch der Politik ist demnach, dass Menschenleben und die Gesundheit von Menschen geopfert werden können, weil dies demnach vertretbare „Kosten“ sind.

Hinsichtlich der Massen-Impfung sind ebenfalls Totesfälle bestätigt.


Leben gegen Leben ist verfassungswidrig

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, ob ein entführtes Passagierflugzeug abgeschossen werden darf, was den Tod der Passagiere zur Folge haben würde, wenn die Gefahr bestehen würde, dass dieses Passagierflugzeug zum Beispiel in ein Fußballstadion gelenkt werden könnte, was auch dort Todesopfer zur Folge haben kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Abschuss entführter Flugzeuge durch die Bundeswehr für verfassungswidrig erklärt, da dies gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben verstoße, da unschuldige Passagiere zu Objekten degradiert würden. Ein pauschaler Abschuss ist untersagt, stattdessen müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, wobei auch mildere Mittel (Verdrängen, Warnschüsse) erlaubt bleiben, aber der Abschuss als „Ultima ratio“ nur in extremen Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen, die das Gericht offenließ, denkbar wäre, wobei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes kritisiert wurde.

Verstoß gegen die Menschenwürde: Das Gericht entschied, dass der Staat durch den Abschuss die Menschenwürde der unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder verletze, indem er sie zu bloßen Objekten einer staatlichen Entscheidung mache.

„Leben gegen Leben“ ist unzulässig: Eine Abwägung von Menschenleben (z.B. Passagiere gegen Menschen am Boden) ist nach dem Grundgesetz nicht erlaubt.

Bezogen auf die Pandemie-Maßnahmen, aber auch die Massenimpfung, bedeutet dies demnach, dass sowohl die Maßnahmen als auch die Impfungen, die nicht nur die Gesundheit zahlreicher Menschen, sondern auch nicht wenigen Menschen das Leben gekostet hatten, verfassungswidrig waren.

Selbstverständlich wird dies von den Verantwortlichen bisher ausgeblendet – auch auf regionaler Ebene. Tatsächlich Verantwortung zu übernehmen, ist seit einiger Zeit nicht das Wesen verantwortlicher Politiker.
Verfasser: Michael Thurm  |  05.12.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert

Weitere Artikel
Ein zauberhafter Wichtelmarkt in Burgwerben - Ein Erlebnis für die ganze Familie

Ein zauberhafter Wichtelmarkt in Burgwerben - Ein Erlebnis für die ganze Familie

Am Samstag, den 7. Dezember 2024, verwandelte sich die Gärtnerei Wiegand in Burgwerben in ein kleines Winterwunderland: Der alljährliche W…
zum Artikel »
Wo bleiben die Demos gegen Abschiebungen? - Diskussionen um die Abschiebung eines Mädchens aus Syrien direkt aus dem Unterricht

Wo bleiben die Demos gegen Abschiebungen? - Diskussionen um die Abschiebung eines Mädchens aus Syrien direkt aus dem Unterricht

Auch im Netz wird über das Vorgehen der Behörden diskutiert, eine achtköpfige Familie aus Syrien abzuschieben. Eine 10-jährige Tochter w…
zum Artikel »
Staatsstreich gegen die Grundrechte - Keine Wissenschaftsfreiheit beim RKI - Corona-Enquete-Kommission in Brandenburg

Staatsstreich gegen die Grundrechte - Keine Wissenschaftsfreiheit beim RKI - Corona-Enquete-Kommission in Brandenburg

Es war ein historischer Moment der Offenheit – oder besser: der Entlarvung. Am 27. März 2026 gestand in Potsdam ein ranghoher Politiker d…
zum Artikel »
Junge Erwachsene in Panik! Monster in Hohenmölsen?

Junge Erwachsene in Panik! Monster in Hohenmölsen?

Ein nächtliches Treffen endet fluchtartig – Cola, Chaos und eine verstörende Stille…
zum Artikel »
Rollende Bürgersprechstunde mit Oberbürgermeister

Rollende Bürgersprechstunde mit Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Martin Papke lädt am 13. August 2024, um 18 Uhr zur Rollenden Bürgersprechstunde ein.…
zum Artikel »
Bravo, Genossen der Mobilfunk-Revolution! Die MIG hat’s wieder getan - oder zumindest eine schöne Kirche vollgekriegt

Bravo, Genossen der Mobilfunk-Revolution! Die MIG hat’s wieder getan - oder zumindest eine schöne Kirche vollgekriegt

Am 17. Juni 2026 feierte die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) ihr „4. Naumburger Gespräch“ in der Marienkirche zu Naumburg. Ein…
zum Artikel »
Lotto
der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube   Bürgerstimme auf Facebook
Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm