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Patiententransporte in das MVZ in der Saalstraße Weißenfels kosten ab sofort 137,50 Euro mehr! Alle Hintergründe!


Geschichten, die das Leben schreibt, gibt es jeden Tag. Manche davon gehen richtig ins Geld und betreffen jene, die ohnehin schon vom Schicksal gestraft sind – Rollstuhlfahrer.



Am 25.11.2025 ließ sich ein Patient von einem Weißenfelser Personen- und Rollstuhltransportunternehmen aus der Weißenfelser Neustadt in das MVZ in der Saalstraße transportieren. Der Patient wurde um 9:03 Uhr abgeholt. Um nah an die Rollstuhlrampe heranzukommen, fuhr der Fahrzeugführer auf den Hof des MVZ. Dafür muss die Schranke passiert werden. Der Patient wurde – wie sich das gehört – vom Fahrer in die Arztpraxis gebracht. Damit der Fahrer das Gelände mit dem Transporter wieder verlassen kann, bekam er einen Chip, wodurch sich die Schranke wieder öffnet. Und schon um 9:18 Uhr traf der Fahrer wieder in der Firmenzentrale ein. Das Bringen des Patienten in die Arztpraxis dürfte vielleicht etwa fünf Minuten gedauert haben.

Bei der Abholung kurz vor 12 Uhr am selben Tag das gleiche Prozedere – nur in umgekehrter Reihenfolge. Alles also unkompliziert, so wie man es sich als Patient wünscht.

Am wunderschönen Freitag, dem 5.12.2025, wurde in der Firmenzentrale des Personen- und Rollstuhltransportunternehmens ein Brief zugestellt. Die Firma PARKcontrol24 hatte geschrieben. Aber nicht, um die besten Wünsche zum Nikolaus zu überbringen, sondern um eine Forderung zu stellen: eine Nutzungsentschädigung und den Kostenersatz für die unbefugte Inanspruchnahme des Parkplatzes bzw. der Zufahrt in der Saalstraße 16 in Weißenfels. 50 Euro will PARKcontrol24 dafür haben. Allerdings ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden das Einpflegen/Verarbeiten der Halterdaten für 4,50 Euro, die Halterermittlung für 5,10 Euro, Ermittlungs- und Verifizierungskosten zur rechtlichen Aufarbeitung für 34,75 Euro, der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand des privaten Parkverstoßes für 19,65 Euro sowie die Kommunikations- und Abwicklungskosten und die Prüfung einer möglichen Unterlassung für 23,35 Euro. In Summe macht das 137,35 Euro. Nicht schlecht, oder?

In den wenigen Minuten, in denen der Fahrzeugführer damit beschäftigt war, den Patienten in der Arztpraxis abzuholen, hatte demnach ein hochmotivierter Mitarbeiter von PARKcontrol24 in Windeseile diese frevelhafte, schändliche und unter keinen Umständen hinnehmbare „unbefugte Inanspruchnahme“ samt Fotos dokumentiert.

Im Schreiben von PARKcontrol24 wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Ansprüche vom Auftraggeber an PARKcontrol24 übergeben wurden. Wer dieser Auftraggeber sein soll, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Auf das Abschleppen, das laut PARKcontrol24 350 Euro gekostet hätte, wurde kulanterweise verzichtet. Das Personen- und Rollstuhltransportunternehmen hat also richtig viel Geld gespart, oder? Da wird einem wirklich warm ums Herz in dieser Vorweihnachtszeit, stimmt’s?

Die Inhaberin des Personen- und Rollstuhltransportunternehmen freute sich jedoch nicht ganz so sehr über dieses Vor-Nikolaus-Geschenk und rief bei PARKcontrol24 an, um darauf hinzuweisen, dass dort ein Patient im Rollstuhl zum Hausarzt gebracht wurde, weil dieser dort einen Termin hatte. Auf dem Fahrzeug steht in großen Lettern „Personen- und Rollstuhltransport“. Die unfreundliche Mitarbeiterin am anderen Ende der Telefonleitung wollte dafür einen Nachweis sehen. Dass erkennbar ist, dass es sich bei dem Fahrzeug um eines zum Transport von Menschen mit Behinderung handelt und die Arztpraxis den Chip für die Schranke ausgehändigt hatte, reichte der Frau nicht aus. Es solle der Transportschein übermittelt werden, was sich aber schwierig gestaltet, da dieser Daten des Patienten enthält – der Datenschutz. Das versteht sich, der ist ja immer sehr wichtig. Trotzdem bedürfe es eines Nachweises, dass die Transportfirma überhaupt auf das Gelände fahren darf, um Patienten zum Arzt bringen zu können.

Die Inhaberin des Personen- und Rollstuhltransportunternehmens fragte, welche anderen Nachweise denn ansonsten akzeptiert würden. Die unfreundliche Frau meinte, dass ein Nachweis des Eigentümers oder des Verwalters des Gebäudes (könnte das der Auftraggeber von PARKcontrol24 sein?) auch ausreichen würde, damit Patienten dort bis zur Rollstuhlrampe gebracht werden dürfen. Allerdings wollte die unfreundliche Frau nicht mitteilen, wer der Eigentümer oder Verwalter des MVZ-Gebäudes ist, um mit diesem den Sachverhalt klären zu können. Die unfreundliche Frau am Telefon meinte, dass das leider nicht gehe – wegen des Datenschutzes. Das versteht sich, der ist ja immer sehr wichtig.

Eine Klärung war also nicht möglich. Obwohl Nikolaus unmittelbar bevorsteht, ließ sich die unfreundliche Frau nicht erweichen und beendete das Telefonat.

Im Schreiben von PARKcontrol24 wurde eine Zahlungsfrist bis zum 16.12.2025 eingeräumt. Man solle dies außerdem über einen „zertifizierten Zahlungsanbieter“ online tun.

Es muss nun abgewartet werden, ob die Angelegenheit mit der Arztpraxis, dem Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes oder dem MVZ geklärt werden kann. Oder ob Rollstuhlfahrer zumindest, wenn es um den Arztbesuch in diesem MVZ geht, wieder laufen können müssen. Oder es wird sich – wie von PARKcontrol24 bereits angedroht – deren Anwalt oder ein Inkassounternehmen der Sache annehmen, zusätzlich einige Euro draufschlagen, und irgendwann muss dann wohl ein Gericht entscheiden.

Es sei denn Patienten, die von einem Personen- und Rollstuhltransportunternehmen zu dieser Arztpraxis gebracht werden, stecken dem Fahrer vorsorglich 140 Euro „Trinkgeld“ zu, falls sich zukünftig PARKcontrol24 wieder meldet.
Verfasser: Michael Thurm  |  06.12.2025
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