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Stadt Weißenfels verklagt ehemalige Mitarbeiter und ehemaligen Oberbürgermeister Robby Risch auf 4,5 Millionen Euro Schadenersatz wegen Schwimmhallen-Debakel


Der ehemalige Weißenfelser Oberbürgermeister Robby Risch äußerte sich schriftlich an den Stadtrat und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hinsichtlich der Vorgehensweise der Stadt Weißenfels beim Schwimmhallen-Debakel.



Die Schreiben des ehemaligen Oberbürgermeisters Robby Risch:

Stadtrat der Stadt Weißenfels
Markt 1
06667 Weißenfels

Information des Oberbürgermeisters a.D.

Via e-Mail, Weißenfels, 25.01.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte mir nicht träumen lassen, nach 14 Jahren Engagement mit einer Klage, basierend auf einer politischen Entscheidung meines Nachfolgers, konfrontiert zu sein. Und damit heute gezwungen, gegen die Stadt zu argumentieren. Was solls. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Stadtratsvorsitzende Herr Ekkehard Günther weisungsgemäß Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4,5 Mio.€ gegen ehemalige Mitarbeiter und meine Person erhoben. Entsprechend im Anhang ein Schreiben an die Fördermittelstelle des Bundes im Sofortprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zu Ihrer Kenntnisnahme.

Zur realistischen Einordnung wurden Sie sicher darüber informiert, dass die Fördermittel mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt werden. Zur Erinnerung, das ist auch die Verteilungsgrundlage, nach der Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt werden und der analog bei der Verteilung der durch Neuverschuldung aufgenommenen Milliarden (Sondervermögen) angewandt wurde.

Danach stehen dem Land (nach meinem Kenntnisstand) ca. 10,0 Mio. € der „Sportmilliarde“ zu. Nach Fördermitteln für das Schloss, Kloster, Schützhaus aus dem Strukturwandel und der Entscheidung des Landes zum Bau der JVA in Weißenfels, würde ich mich über einen Erfolg freuen. Nur am Rande, es hätte keines Sonderstadtrates gebraucht, Ratsbeschlüsse können bis 31.01.2026 nachgereicht werden. Aber so war es doch viel theatralischer.

Zum „Knast“ hat sie sicher Herr Papke auch darüber informiert, dass im Landeshaushalt unmittelbar keine Mittel bereitstehen und somit auch die landeseigene IPG noch nicht bauen kann. Wer in die politische Landschaft horcht, hört auch eher, dass diese Landesregierung dies nicht mehr beschließen wird und somit die derzeitige Entscheidung eher der Beendigung der Standortdiskussion dienen sollte. Man darf auf den Herbst gespannt sein.

Bezüglich der Führung eines Normenkontrollverfahrens darf ich daran erinnern, dass der Aufstellungsbeschluss für ein „Gewerbegebiet“ unter Täuschung von Stadt- und Ortschaftsrat erfolgte. Meine damalige Frage wozu, wurde mit bereitstehenden Unternehmen begründet. Das war offensichtlich schon damals gelogen und diente der Täuschung der Bürger dieser Stadt. Mutmaßlich gab es schon zu diesem Zeitpunkt Vorabsprachen mit dem Finanzministerium. Sicher kann das im Rahmen einer gesetzlichen Auseinandersetzung geprüft werden. Erst später erfolgte die „Umwidmung“. Das können die Hausjuristen und Stadtplaner hoffentlich rechtssicher beurteilen. Hilfsweise setze ich Frau Penndorf in CC.

Ich gehe davon aus, dass Herr Papke sie zu diesem Stadtrat über die Verhängung einer Haushaltssperre informieren wird. Nicht wegen der erst im nächsten Jahr zu veranschlagenden Abschreibung der Schwimmhalle, sondern wegen zu geringer Ausweisung der Kreisumlage und zu optimistisch geplanten Steuereinnahmen. Die Kenntnis zur Kreisumlage sollte er am gestrigen Tag erlangt haben. Sicher ist Ihnen bewusst, dass es Ihnen bisher gelungen ist, nicht nur 20 Mio.€ Rücklage aufzubrauchen, sondern zusätzlich auch rund 2,0Mio.€ aus dem Vergleich zur Schmutzwasserabgabe (Rückzahlung der Fördermittel). Weiterhin viel Erfolg. Ich darf mich aber auch explizit bei Ihnen bedanken, dass die die von mir initiierten Baumaßnahmen Schloss, Schützhaus und mit Dritten, Campus (Kloster) noch nicht in den Sand gesetzt wurden und hoffe weiterhin auf gutes Gelingen.

Robby Risch
Oberbürgermeister a.D.

P.S.: Mit dem Beschluss eine „kleine“ Sachbearbeiterin des Eigenbetriebes auf ebenfalls 4,5 Mio.€ Schadenersatz zu verklagen, haben sie ein nachhaltiges Signal an die Mitarbeiter der Stadt gesandt. Gehen sie ruhig davon aus, dass dies auch bei potenziellen Bewerbern verstanden wurde.



Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Deichmanns Aue 31 – 37
53179 Bonn

Via: zentrale@bbr.bund.de, Weißenfels, 25.01.2026

Betr.: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Förderantrag der Stadt Weißenfels / Sportbad über 8,5 Mio. €

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte sie wie folgt informieren:

• O.g. Sportbad ist in der Stadtgesellschaft (nicht Stadtrat) stark umstritten, da es unter einer anderen politischen Konstellation durch eine sanierte Schwimmhalle obsolet wäre. Hinzu kommt, dass die Planung in einem HQ 100 bedrohten Areal liegt, was sicher erhebliche Kostensteigerungen nach sich zieht.

• Die Sanierung (ruhend seit 08/22) war bereits mehrfach Gegenstand der öffentlichen Debatte, neben der Presse, Funk- und Fernsehen auch durch mehrere Untersuchungen durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Burgenlandkreis als auch des Landesrechnungshofes

• Letztes eher in Form eines Parteigutachten, weshalb ich parallel den Petitionsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt anrufen werde.

• Obwohl mehrere Gutachten sowohl zur Statik des Gebäudes als auch zur Immobilie an sich bzw. der Bäderlandschaft in der Stadt, eine Fertigstellung der Sanierung empfahlen (zuletzt durch das Unternehmen GMF GmbH & Co. KG vom 23.01.2024), wurde zur Fördermittelbeantragung der Abriss beschlossen.

• Mit Klageeinreichnung am 22.12.2025 wird derzeit im selben Zusammenhang gegen ehemalige Mitarbeiter und mich Schadenersatz in Höhe von 4,5 Mio.€ geltend gemacht. Dabei handelt es sich um ein langjähriges Verfahren vor dem Arbeits- bzw. Verwaltungsgericht in Halle/Saale.

• Auf Grund der Schadenssumme im laufenden Verfahren und möglicher Vernichtung von Beweismitteln, beabsichtige ich im Verfahren (Az 5 A 600/25 HAL), zeitnah eine einstweilige Verfügung gegen den geplanten Abriss zu erwirken.

Eine rein politische Entscheidung soll nun, finanziert durch Schulden aus dem Sondervermögen, untermauert werden. Die bisherige Schwimmhalle, die in wenigen Monaten fertiggestellt werden könnte, fehlt den Bürgern und Kindern der Stadt. Allein für die Gewährleistung des Schwimmunterrichts in der Nachbarkommune fallen derzeit 277,0 T€/a für Busfahrten an.

Für Rückfragen stehe ich gerne unter o.g. Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Robby Risch
Oberbürgermeister a.D.

Verteiler:
Stadtrat der Stadt Weißenfels z.K.
Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises z.K.
Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt z.K.
Mitteldeutsche Zeitung

Verfasser: Redaktion  |  30.01.2026

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