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Abzocke an der Stadthalle Weißenfels - Oberbürgermeister Martin Papke (CDU) übt sich im Nicht-ZuständigkeitsgerangelAchtung an alle Besucher der Stadthalle oder des städtischen Stadions, die mit dem Auto anreisen, die schließlich das Fahrzeug auf dem Gelände abstellen: Sie werden zur Kasse gebeten! Das passierte Lutz Walter von der Leutzscher Welle.
Das erste Fußballfanradio Deutschlands hatte im vergangenen August eine Akkreditierung erhalten, das Fußballspiel zwischen dem SSC Weißenfels und Chemie Leipzig zu übertragen. Drum wurde das Gelände an der Stadthalle befahren, wurde die erforderliche Technik aus dem Fahrzeug geladen, danach das Fahrzeug geparkt, die Technik nach der Übertragung des Fußballspiels wieder eingeladen und schließlich das Gelände verlassen. Das Ganze dauerte angeblich vier Stunden, weswegen Lutz Walter eine Forderung von 50 Cent an Parkgebühren einschließlich einer Vertragsstrafe von anfänglichen 39,90 Euro und inzwischen 61,90 Euro erhielt. Doch der Journalist weigert sich, die Forderung zu zahlen, da seine reine Parkdauer – abzüglich des Entladens und Beladens seines Fahrzeugs – in der gestatteten Karenzzeit lag. Außerdem waren hinter der Windschutzscheibe sowohl ein Presseschild als auch eine Parkuhr sichtbar. Die Argumente interessieren die engagierte fair parken GmbH aus dem westdeutschen Düsseldorf nicht. „Eine deutlich sichtbare Beschilderung des Parkplatzes weist auf die Gebührenpflicht sowie die Parkraumbewirtschaftung hin. Bei den Flächen handelt es sich um privates Eigentum.“ Das würde für Parkplätze vor Einkaufsmärkten wie Aldi, Penny oder REWE zutreffen, allerdings für das Gelände vor der Stadthalle beziehungsweise vor dem städtischen Stadion nicht. So müssen die Basketballer der Weißenfelser Wölfe eine bestimmte Zahl öffentlicher Parkplätze vorweisen, um eine Genehmigung für Bundesligaspiele in der Stadthalle zu kriegen, denn die Offiziellen und Journalisten sollen die Spielstätte ja erreichen. Von Pontius zu Pilatus laufenDas scheinen die Düsseldorfer zu wissen: „Sofern Sie für den angemahnten Zeitraum zum Parken berechtigt waren, wenden Sie sich bitte an den Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels.“ Allerdings ist dieser Betrieb ein städtisches Unternehmen, das heißt wiederum, dass dieser Parkraum kein privates Eigentum und dadurch das Ordnungsamt beziehungsweise der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels zuständig sind. Aber auch Freizeitbetrieb und Oberbürgermeister lehnen jede Verantwortung ab. Martin Papke würde „als Hauptverwaltungsbeamter und Dienststellenleiter der Stadt Weißenfels nicht die Dienstaufsicht über die fair parken GmbH führen, welche mit der Bewirtschaftung des Parkraums betraut ist“.Das Ganze lässt folgende Schlüsse zu: Der Oberbürgermeister gibt – anstelle des Ordnungsamtes – einem privaten Unternehmen freie Hand, Verstöße gegen geltendes Recht zu verfolgen, das wiederum die Straßenverkehrsordnung nach eigenem Ermessen auslegt. Wann halten Fahrzeuge zum Beladen und Entladen, wann parken sie? Doch die Abgabe hoheitlicher Aufgaben an private Anbieter liegt weniger im Interesse des Gesetzgebers und erfordert klare Regelungen. So muss der Datenschutz bei der permanenten Erfassung der Fahrzeuge per Video gewährleistet sein. Darüber hinaus ließen die Schreiben, die Walter erhalten hat, weder Einsprüche gegen die Forderung noch Erklärungen zu. Basta! Sie müssen jetzt zahlen, zahlen, zahlen. Wohin die Summe von mittlerweile 62,40 Euro fließt, ist ebenfalls unklar. Behinderung der freien PresseDass der ganze Vorgang am Image von Weißenfels als bürgernahe Sportstadt kratzt, ist eine Seite, dass das Ganze ein spezielles „Geschmäckle“ hat, eine weitere. Denn Walter hatte im vergangenen August gleich neben mehreren Einsatzfahrzeugen der Polizei geparkt, die sicherlich keine Forderung von Parkgebühren einschließlich einer überzogenen Vertragsstrafe erhalten hat. Das könnte dem Gleichheitsgrundsatz, einem fundamentalen Prinzip des deutschen Rechts, widersprechen. Auf alle Fälle wird Pressearbeit behindert, doch das sollen Juristen klären, denn die fair parken GmbH droht permanent mit weiteren kostenpflichtigen Schritten. Der Oberbürgermeister weiß natürlich nichts.![]() Verfasser: A. Viereckl | 04.02.2026 |
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