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Kognitive Dissonanz am Landgericht


Ein bemerkenswerter Fall kognitiver Dissonanz am Landgericht zeigt, wie groß die Kluft zwischen richterlicher Argumentation und persönlichem Verhalten sein kann.



Was Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hier berichtet, https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1923046075511808448 kann man sich nicht ausdenken:

Der Vorsitzende Richter weist in einem COVID-Impfschadensprozess darauf hin, dass die STIKO weiterhin die Spritze (im hier gegebenen Fall Moderna) empfehle. Das spreche für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Aber er trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Begründung: Er sei mehrfach gegen COVID-19 geimpft, aber die Impfung schütze ja nicht.

Diese Begebenheit verdeutlicht, was für eine psychologische Mauer Anwälte überwinden müssen, bis sie die Gerichte so weit haben, dass sie – wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre – dem Staat und den Impfstoffherstellern ordentlich auf die Finger klopfen.

So nach dem Motto: Die Partei hat immer recht. Auch wenn ich an meinem eigenen Leib das Gegenteil erfahren musste.

Auf uns Juristen wartet noch eine Menge Arbeit. Nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch.

Am 14.05.2025 nahm ich als Prozessbevollmächtigter einen Termin vor dem Landgericht Essen wahr.

Es ging um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Impfgeschädigten nach Impfung mit 2 Chargen mit Spikevax gegen Moderna.

Das schreibe ich heute deshalb, weil ich das… pic.twitter.com/5QCfZMkRIh

— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) May 15, 2025

Verfasser: Martin Schwab  |  18.06.2025
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